Erstmals sind im Jahr 2021 die besonderen Anforderungen nach § 13a der novellierten Düngeverordnung (DüV) einzuhalten, besser bekannt als verschärfte Vorschriften für rote Gebiete. Für die meisten Betriebe dürfte die Einhaltung des um 20 % reduzierten N-Düngebedarfs im Betriebsschnitt dabei die größte und zugleich dringendste Herausforderung sein. Was ab 2021 infolge der neuen DüV für Gemüsebau-betriebe zu beachten ist, erläutert Sarah Françoise Meyer, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
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