Neues Recht für die Gentechnik?

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Das bestehende EU-Recht ist nicht geeignet, um neue gentechnische Verfahren wie CRISPR/Cas angemessen zu regulieren. Zu diesem Schluss kommt eine Studie, die am Donnerstag vergangener Woche von der Europäischen Kommission vorgelegt wurde. Demnach gibt es „deutliche Anzeichen“ dafür, dass die derzeit gültigen Regularien aus dem Jahr 2001 an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepasst werden müssen. Festgestellt wird laut EU-Gesundheitskommissarin Dr. Stella Kyriakides außerdem, dass neue gentechnische Verfahren die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Produktion im Einklang mit der Farm-to-Fork-Strategie fördern können.

Landwirte brauchen neue Technik

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat die Studie der Europäischen Kommission zur Regulation neuer gentechnischer Verfahren begrüßt. Für eine Änderung der europäischen Gentechnikgesetzgebung spricht sich außerdem der Deutsche Bauernverband (DBV) aus. „Wir plädieren für eine innovationsoffene und dem wissenschaftlichen Fortschritt gerecht werdende Novellierung des Gentechnikrechts“, erklärte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken vergangene Woche. Besorgt zeigte sich Krüsken über die aktuelle Diskussion: „Wir sollten hier stärker auf die Wissenschaft hören und weniger ideologisch argumentieren.“

Ebenfalls begrüßt wurde die Studie von Branchenverbänden der Pflanzenzüchter und von landwirtschaftlichen Verbänden und Organisationen im europäischen Ausland. „Die EU-Kommission setzt mit ihrer Studie ein wichtiges Signal, dass die über 20 Jahre alte Gentechnikgesetzgebung und aktuelle wissenschaftliche Entwicklungen in Einklang gebracht werden sollten“, erklärte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter (BDP), Dr. Carl-Stephan Schäfer.

Pochen auf Vorsorgeprinzip

Bundesumweltministerin Svenja Schulze pochte derweil auf die Einhaltung des Vorsorgeprinzips und Wahlfreiheit für die Verbraucher. Auch die Verbände des Ökolandbaus und der gentechnikfreien Erzeugung bekräftigten ihre Positionen. „Nur wenn Gentechnik auch künftig wie Gentechnik reguliert wird, können alle entscheiden, wie sie essen, wie sie Land bewirtschaften oder Lebensmittel herstellen wollen: gentechnikfrei oder eben nicht“, erklärte der Vorstandsvorsitzende des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Dr. Felix Prinz zu Löwenstein.

Was sagt die Studie aus?

Die EU-Kommission hat die wichtigsten Ergebnisse ihrer Studie zusammengefasst:

  •  Mit Pflanzen, die gegenüber Krankheiten, Umweltbedingungen und Auswirkungen des Klimawandels widerstandsfähiger sind, können die NGT zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen beitragen. Für diese Erzeugnisse spricht darüber hi­naus ein besserer Nährwert, etwa ein gesünderer Fettsäuregehalt, und ein geringerer Bedarf an landwirtschaftlichen Betriebsmitteln, etwa Pestiziden.
  • Durch ihren Beitrag zu der von der EU angestrebten Innovation und Nachhaltigkeit der Lebensmittelsysteme sowie zu einer wettbewerbsfähigeren Wirtschaft können NGT für viele Bereiche unserer Gesellschaften von Nutzen sein.
  • Gleichzeitig wurden im Rahmen der Studie auch Bedenken gegenüber NGT-Erzeugnissen und ihren derzeitigen und künftigen Anwendungen untersucht. Dazu zählten die möglichen Auswirkungen auf Sicherheit und Umwelt, zum Beispiel auf die biologische Vielfalt, die Koexistenz mit einer ökologischen und GVO-freien Landwirtschaft sowie die Kennzeichnung.
  • Bei den NGT handelt es sich um eine ganze Bandbreite von Verfahren, die unterschiedliche Ergebnisse erzielen können, und so manche NGT-erzeugte Pflanzen sind für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt genauso sicher wie solche aus konventioneller Züchtung.
  • Die Studie kommt zu dem Schluss, dass es deutliche Hinweise da­rauf gibt, dass die geltenden GVO-Rechtsvorschriften aus dem Jahr 2001 für einige NGT und ihre Erzeugnisse nicht zweckmäßig sind und an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepasst werden müssen.

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