Nach wie vor hoch ist nach Einschätzung des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) das Interesse von Nichtlandwirten am Erwerb von Agrarflächen. Wie aus dem aktuellen Leistungsbericht des BLG hervorgeht, haben die Landgesellschaften im Jahr 2019 insgesamt 641 Verkaufsfälle mit einer Fläche von zusammen rund 4 250 ha geprüft. In 148 Fällen mit insgesamt 958 ha wurde das Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungs- und Grundstückverkehrsgesetz ausgeübt. Ziel des Vorkaufsrechts ist es, Landwirten Vorrang beim Flächenerwerb einzuräumen. Ob dies gelingt, hängt allerdings davon ab, ob sich ein Landwirt findet, der bereit ist, zu den jeweiligen Konditionen in den Kauf einzusteigen. Oft sei möglichen Zweiterwerbern der Kaufpreis zu hoch oder deren wirtschaftliche Lage lasse keinen Flächenerwerb zu, sagt BLG-Geschäftsführer Karl-Heinz Goetz. Eine Rolle spiele dabei nach wie vor die doppelte Grunderwerbsteuer, die zum einen bei der Ausübung des Vorkaufsrechts durch das gemeinnützige Siedlungsunternehmen, zum anderen beim späteren Erwerb der Flächen durch einen Landwirt anfalle und sich kaufpreissteigernd auswirke.