Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die Entnahme eines sogenannten Problemwolfes genehmigt, der nachweislich an einer Vielzahl von Nutztierrissen in den Landkreisen Helmstedt und Wolfenbüttel sowie im Umkreis von Wolfsburg beteiligt war. Die Kammer bestätigte damit eine Allgemeinverfügung des Landkreises Helmstedt zum Abschuss des Wolfs GW3 559 m und lehnte die dagegen gerichteten Eilanträge zweier Umweltvereinigungen ab. Der Wolf GW3 559 m war nach Angaben des Gerichts an mindestens acht Rissen beteiligt, bei denen insgesamt 56 Schafe getötet und 39 verletzt wurden.
Im Raum Cuxhaven wurde ebenfalls ein Problemwolf zur Entnahme freigegeben. Wie das Umweltministerium in Hannover mitteilte, trat am Freitag vergangener Woche eine vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) angeordnete Ausnahmegenehmigung für eine Wolfsentnahme nach dem Schnellabschussverfahren in Kraft. Der Wolf hatte in den zurückliegenden Monaten durch Herdenschutz gesicherte Schafe und Rinder gerissen.
Auch Finnland hat den Erhaltungszustand des Wolfs als „günstig“ eingestuft und dies für die boreale Region an die EU-Kommission gemeldet. Lediglich in einer kleinen alpinen Region in Lappland sei dies nicht der Fall. Der Referenzwert zur Erreichung des günstigen Erhaltungszustands beim Wolf ist auf 273 Tiere festgelegt worden.
AgE