Niedersachsen: Wolf soll ins Jagdrecht

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Der Agrarausschuss des Niedersächsischen Landtages hat die Aufnahme des Wolfes ins Landesjagdrecht empfohlen. Auch wenn das seit Langem strittige Thema noch ins Plenum muss, dürfte die Aufnahme ins Jagdrecht nun sicher sein. Am europaweiten Schutzstatus der Art ändert sich damit nichts. Die FDP-Landtagsfraktion zeigte sich zufrieden mit dem am Mittwoch vergangener Woche gefallenen Beschluss des Agrarausschusses. Es sei endlich der erste Schritt in die richtige Richtung erfolgt, um die Wolfspopulation auf ein verträgliches Maß zu regulieren, erklärte Hermann Grupe, landwirtschaftspolitischer Sprecher der Liberalen. Mit der stark gewachsenen Wolfspopulation in Niedersachsen sei auch die Zahl der Weidetierrisse gravierend gestiegen. Für Nutztierhalter sei die Situation finanziell existenzbedrohend und psychisch belastend. Jörn Ehlers, Landvolk-Vizepräsident, hatte als Vertreter des Aktionsbündnisses Aktives Wolfsmanagement gemeinsam mit Mitstreitern den Abgeordneten ein Rechtsgutachten zur Aufnahme des Wolfes ins niedersächsische Jagdrecht überreicht. In diesem kommt der Verfassungs- und Verwaltungsrechtsexperte Prof. Michael Brenner nach Angaben des Landvolks zu dem Schluss, dass der Aufnahme des Wolfes ins Landesjagdrecht weder unionsrechtliche noch verfassungsrechtliche Gründe entgegenstehen. Es obliege der Gestaltungsfreiheit der Mitgliedstaaten, wie sie die Vorgaben der FFH-Richtlinie in das nationale Recht umsetzten. Dies schließe das Recht ein, jagdrechtlichen und naturschutzrechtlichen Artenschutz in unterschiedlichen Gesetzen zu verankern. Werde der Wolf in den Katalog der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten aufgenommen, müsse indes sichergestellt werden, dass die Vorgaben der FFH-Richtlinie Beachtung fänden, so das Landvolk. Dies könne durch die Anordnung einer ganzjährigen Schonzeit für den Wolf ermöglicht werden.