Bisher ist es noch nicht selbstverständlich, dass Ferienwohnungen auch für Gäste mit Behinderung geeignet sind. Hier ergibt sich eine Marktnische, die von Anbietern von Urlaub auf dem Bauernhof genutzt werden könnte, um ihren bisherigen Kundenstamm zu erweitern. Ann-Kathrin Steinmann, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, erklärt, worauf es ankommt.
Ob Städtetrip, Ausflüge in die Natur oder in einem Wellnesshotel die Seele baumeln lassen – es gibt viele Möglichkeiten, den Urlaub individuell zu gestalten. Doch gilt das nicht immer und überall für alle.
Behinderungen „hindern“ betroffene Menschen an der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe. Häufig werden diese Menschen nur auf ihre Behinderung reduziert und oftmals bei der Planung von bestimmten Angeboten zu wenig berücksichtigt. Deshalb ist es für Menschen mit Behinderung nicht immer einfach, einen passenden Ferienort, geschweige denn eine passende Unterkunft zu finden. Die Nachfrage nach barrierefreien und rollstuhlgerechten Unterkünften ist dabei sehr hoch. Leider ist es bisher noch nicht selbstverständlich, dass Ferienwohnungen auch für Gäste mit Behinderung geeignet sind. Hier ergibt sich eine Marktnische, die von Anbietern von Urlaub auf dem Bauernhof genutzt werden könnte, um ihren bisherigen Kundenstamm zu erweitern.
Eines ist klar: Das Thema betrifft nicht wenige in unserer Gesellschaft. Knapp 10 % der deutschen Bevölkerung haben eine schwere Behinderung. Dabei treten Behinderungen vor allem bei älteren Menschen auf. So haben etwa ein Drittel der über 75-Jährigen und 44 % der zwischen 55- bis 75-Jährigen Behinderungen, die überwiegend körperlich ausgeprägt sind.
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