Zum Ende der Sperrfrist und für die anstehende Vegetationsperiode stehen die neuen Nmin-Richtwerte für Wintergetreide und -raps bereit. Holger Fechner und Philipp Schad, Landwirtschaftskammer NRW, geben einen Überblick.
Um die Stickstoffobergrenze nach der Düngeverordnung mithilfe der Düngebedarfsermittlung (DBE) korrekt zu berechnen, müssen der mineralische Stickstoffvorrat der Bodenschichten von 0 bis 90 cm, der zu Vegetationsstart vorliegt, einbezogen werden. Dafür gibt drei Optionen:
- Durchführung einer eigenen Nmin-Bodenanalyse,
- Verwendung der allgemeinen Richtwerte der Landwirtschaftskammer NRW,
- Abruf regionaler Werte über das Online-Portal www.nmin.de. Das Online-Tool berechnet aus anonymisierten LUFA-Daten individuelle Werte für verschiedene Bodenarten und Regionen.
Dank eines empirischen Modells, das Wetterdaten und historische, anonymisierte Nmin-Werte der LUFA NRW nutzt, können die Richtwerte rechtzeitig vor Beginn der Düngesaison bereitgestellt werden. Weiterführende Informationen finden Sie auch online unter www.duengung-nrw.de.
Mehr in LZ 5-2025 ab S. 25.