Die Landwirtschaftskammer NRW gibt hiermit die Nmin-Richtwerte für die Winterungen im Erntejahr 2024 bekannt. Der Nmin-Wert stellt den zu Vegetationsstart im Boden befindlichen mineralischen Stickstoffvorrat dar.
Neben dem gedüngten und aus dem Boden während der Vegetationszeit nachgelieferten Stickstoff ist der mineralische Stickstoffvorrat im Boden eine der Stickstoffquellen für die Pflanzen, aus der sie ihr Wachstum und ihre Qualität generieren. Die zu düngende Menge an Stickstoff wird mithilfe der Düngebedarfsermittlung (DBE) nach Düngeverordnung (DüV) berechnet. In diese Rechnung fließt der Nmin-Wert mit ein, wobei grundsätzlich die ermittelten Werte aller drei Bodenschichten, sprich 0 bis 30 cm, 30 bis 60 cm und 60 bis 90 cm, einbezogen werden müssen.
Bei der zu dokumentierenden DBE für Stickstoff stellen die NRW-Richtwerte eine von drei Möglichkeiten dar, den verpflichtenden Nmin-Wert anzuwenden. Daneben wird eine eigene Nmin-Probe sowie ein mithilfe der Online-Anwendung „Nmin NRW“ für die eigene Region ermittelter Richtwert anerkannt. Die Anwendung kann unter www.nmin.de aufgerufen werden.
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