Im Streit zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung um die Ausweisung der roten Gebiete stehen die Zeichen auf Verständigung. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium vergangene Woche mitteilte, hat die Brüsseler Verwaltung dem Entwurf der geänderten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) Gebietsausweisung zugestimmt. Gleichzeitig fordert die Kommission eine zügige Verabschiedung. Die Bundesregierung strebt an, dass die AVV Gebietsausweisung noch vor der Sommerpause vom Bundesrat beschlossen wird. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir reagierte erleichtert, weil damit milliardenschwere Strafzahlungen Deutschlands wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie vermieden werden könnten. Özdemir appellierte an seine Länderkollegen, der Vorlage zuzustimmen. Dies sei die Voraussetzung, um der Landwirtschaft endlich einen verlässlichen Rahmen zu geben. Nach der früheren „unseligen Hinhaltetaktik“ gegenüber Brüssel brauche es jetzt „Klarheit und Stabilität“, betonte der Minister. Der Deutsche Bauernverband (DBV) reagierte zurückhaltend. DBV-Präsident Joachim Rukwied nannte es bedauerlich, dass die EU-Kommission das Verursacherprinzip beim Gewässerschutz aufgebe.
Verfahren vereinheitlichen
Berechnungen der Länder zufolge wird sich der Umfang der nitratbelasteten Gebiete unter den neuen Maßgaben von derzeit rund 2 Mio. auf etwa 2,9 Mio. ha ausweiten. Das entspricht einer Zunahme der roten Gebiete um rund 45 %. Die neue AVV sieht auf Betreiben der Kommission eine Abkehr vom bisherigen emissionsbasierten Ansatz über die sogenannte Modellierung und damit der Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung bei der Gebietsausweisung vor. An dessen Stelle soll ein einheitliches Verfahren mit einem mehrstufigen Ansatz treten. Als Ausgangspunkt für die Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete soll ein von den Bundesländern bis 2024 noch deutlich zu verdichtendes Ausweisungsmessnetz dienen, das auf den bereits vorhandenen Messstellen der schon eingerichteten Messnetze basiert. Ab 2028 sollen die Länder ein geostatistisches Ausweisungsverfahren einführen müssen. Bis dahin dürfen auch andere Verfahren zur Anwendung kommen. Allerdings soll es nicht mehr zulässig sein, dass – wie bisher – mehrere Verfahren gleichzeitig genutzt werden.
Straffer Zeitplan
Mit Erleichterung ist die Einigung mit der EU-Kommission in der niedersächsischen Landesregierung aufgenommen worden. „Es ist zunächst einmal gut, dass der Bund hier endlich Klarheit schafft und das nun sehr lange andauernde Verfahren zu einem absehbaren Ende kommt“, erklärten Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies nach einer Unterredung der Länderressortchefs mit den zuständigen Bundesministern Özdemir und Steffi Lemke über das weitere Vorgehen. Ausdrücklich begrüßten die beiden Landesminister, dass in Niedersachsen die Kulisse der roten Gebiete auf Basis der neuen AVV insgesamt nur geringfügig größer werde. Den vom Bund vorgelegten Zeitplan bis Ende Juni bewerteten Otte-Kinast und Lies als straff. Umso wichtiger sei es, nun mit der Arbeit zu beginnen. Die beiden Landespolitiker betonten das gemeinsame Ziel, ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland abzuwenden.
Messstellennetz verdichten
Die Landwirte hätten das Ziel, die Nahrungsmittelerzeugung mit dem Gewässerschutz in Übereinstimmung zu bringen, stellte Rukwied klar. Für einen zielgerichteten Gewässerschutz bestehe national noch erheblicher Handlungsbedarf hinsichtlich der Verdichtung des Messstellennetzes und einer differenzierten Gebietsabgrenzung. „Das Verursacherprinzip gebietet, dass diejenigen Landwirte von den zusätzlichen Auflagen ausgenommen werden, die anhand von Nährstoffbilanzen eine gewässerschonende Wirtschaftsweise belegen können“, unterstrich der DBV-Präsident. Das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland müsse endlich abgeschlossen werden; die Landwirte benötigten Planungssicherheit „und keine Änderungen des Düngerechts im Jahrestakt“.
Verweis auf Kernaufgabe
Nach den Worten des Vorsitzenden der Familienbetriebe Land und Forst, Max von Elverfeldt, muss die Zustimmung der EU-Kommission zur Verwaltungsvorschrift zum Anlass genommen werden, auf Basis sachlicher Kriterien und mit Blick auf die Wirksamkeit der Auflagen die Vorgaben für den Gewässerschutz zu erfüllen. Dabei müsse das Verursacherprinzip beachtet werden. Zugleich dürfe nicht außer Acht bleiben, dass Pflanzen und Kulturen ausreichend Nährstoffe brauchen. Nur dann könne die Landwirtschaft ihre Kernaufgabe erfüllen, nämlich Nahrungsmittel zu erzeugen und die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
AgE
Die wichtigsten Regelungen
· Der emissionsbasierte Ansatz über die sogenannte Modellierung, das heißt die Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, wird gestrichen, da sie aus Sicht der EU-Kommission nicht mit der Nitratrichtlinie vereinbar ist.
· Es wird ein einheitliches Verfahren zur Binnendifferenzierung mit einem mehrstufigen Ansatz eingeführt. Ziel ist ein geostatistisches Regionalisierungsverfahren ab 2028, das nach heutigem Stand das wissenschaftlich fundierteste ist.
· Als Ausgangspunkt für die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete soll ein von den Ländern bis 2024 noch deutlich zu verdichtendes Ausweisungsmessnetz dienen, das auf den bereits vorhandenen Messstellen der schon eingerichteten Messnetze basiert.
· Bislang können nicht alle Länder das geostatistische Verfahren umsetzen, da dort noch Messstellen gebaut werden müssen. Da dies Zeit benötigt, soll hierfür eine Übergangsfrist bis 2028 gelten.
· Bis dahin dürfen auch andere Verfahren zur Anwendung kommen. Allerdings dürfen die Länder nicht wie bisher mehrere Verfahren gleichzeitig anwenden. Das heißt: Sie müssen sich für ein einziges Verfahren entscheiden.