Eine endgültige Entscheidung über eine mögliche Aussetzung der Regeln zum Fruchtwechsel und zur Stilllegung gibt es noch nicht. Aber es liegen hierfür nun zumindest konkrete Pläne vor. Wie EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski am Montag im Rahmen des EU-Agrarrats in Brüssel berichtete, wurde bereits ein Entwurf für eine Durchführungsverordnung zur zeitweisen Nichtanwendung der beiden Konditionalitätsstandards im Rahmen der ab dem kommenden Jahr geltenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erarbeitet. Geplant sei eine Aussetzung für genau ein Jahr, um die negativen Folgen des Krieges in der Ukraine auf die Ernährungssicherheit abzufedern.
Bevor die Regelungen zur Anwendung kommen können, muss das Kollegium der EU-Kommission sie annehmen. Wojciechowski unterstrich, dass er seine Kollegen von den Plänen überzeugen will. Dies solle „demnächst“ geschehen, so der Brüsseler Agrarchef. Auf die Frage, ob er mit Gegenwind des geschäftsführenden Vizepräsidenten Frans Timmermans rechne, reagierte der Agrarkommissar ausweichend.
Gleichzeitig betonte Wojciechowski die grundsätzliche Bedeutung der Konditionalitätsregelungen zum „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ) 7 und 8. Zur Eindämmung der Klima- und Biodiversitätskrise seien diese beiden Vorgaben wichtige Maßnahmen, die man jetzt angesichts einer verknappten Nahrungsmittelversorgung – unter anderem mit Weizen – befristet aufheben müsse. An ihrer langfristigen Sinnhaftigkeit gebe es allerdings keine Zweifel.
Der amtierende EU-Agrarratspräsident, Tschechiens Landwirtschaftsminister Zdeněk Nekula, drängte die EU-Kommission angesichts des bereits in wenigen Wochen bevorstehenden Starts der Herbstaussaat auf eine schnelle Entscheidung. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir unterstrich, dass eine Auflockerung der Fruchtfolgeregelungen – wie beispielsweise Weizen auf Weizen – angesichts der aktuellen Krise sinnvoll sein könne. Zugleich warnte er bezüglich der geplanten Aussetzung der Stilllegungsregeln davor, die Umweltziele der GAP gegen die Folgen der Ukraine-Krise auszuspielen.
Gemäß dem GLÖZ-7-Standard in der Konditionalität müssen Betriebe, die 10 ha und mehr Ackerland bewirtschaften, auf ihren Schlägen einen Fruchtwechsel vornehmen. Der Anbau derselben Hauptkultur zwei Jahre hintereinander auf derselben Fläche ist mit Inkrafttreten der neuen GAP im Regelfall nicht mehr zulässig. Laut dem GLÖZ-8-Standard zur Stilllegung wären ebenfalls Betriebe mit mindestens 10 ha Ackerland gezwungen, 4 % ihrer Flächen stillzulegen.
AgE