Novelle des Bodenschutzgesetzes in Vorarbeit

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Die Bundesregierung erachtet das bestehende Schutzniveau für Böden in Deutschland für nicht ausreichend und strebt daher eine Novellierung des Bodenschutzrechtes an. Zudem könnten „harmonisierte Umweltvorschriften der EU-Mitgliedstaaten“ helfen, die Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten in Deutschland vor Wettbewerbsverzerrungen durch ungleiche Schutzniveaus zu schützen. Ein umfassender Schutz der Böden lasse sich nur erreichen, wenn diese aufgrund rechtsverbindlicher Vorgaben zur einheitlichen Anwendung gelangten, so die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum Bodenschutz. Sowohl das EU-Bodengesundheitsgesetz als auch die im Koali-tionsvertrag vereinbarte Novellierung des Bundes-Bodenschutzgesetzes befänden sich in Vorarbeit, „daher sind bisher keine konkreten Festlegungen erfolgt“.

Die Belastungen für den Boden haben sich der Bundesregierung zufolge durch den fortschreitenden Klimawandel deutlich verstärkt. Die ungewöhnlichen Trockenperioden im Frühjahr und Sommer der letzten drei Jahre sowie sich häufende Starkregenereignisse verdeutlichten, dass „Boden als unsere Existenzgrundlage angemessen geschützt und nachhaltig genutzt werden muss“. Diesen Herausforderungen könnte nur durch mitgliedstaatenübergreifende Regelungen begegnet werden. Die Notwendigkeit einer EU-Regelung wurde laut Regierung auch von der Umweltministerkonferenz (UMK) am 25. November 2022 bekräftigt. Als „gesund“ gilt der Bundesregierung zufolge „ein Boden, der schadstofffrei und seinem Potenzial entsprechend möglichst viele natürliche Bodenfunktionen erfüllt“.