Nach langem Hin und Her ist das Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) nun endgültig beschlossen. Nachdem das Europaparlament bereits im Februar der Trilog-Einigung mit der EU-Kommission und dem Rat ihren Segen erteilt hatte, votierte am Montag auch der Umweltrat für das NRL. Mit „Ja“ stimmten 20 Mitgliedstaaten. Diese repräsentieren 66,1 % der EU-Bevölkerung. Damit fiel das Ergebnis denkbar knapp aus. Bekanntlich müssen mindestens 15 Staaten mit einem Bevölkerungsanteil von wenigstens 65 % für ein Gesetz stimmen, damit eine qualifizierte Mehrheit erreicht ist.
Für das NRL haben sich unter anderem Deutschland, Frankreich sowie Spanien und die drei baltischen Staaten ausgesprochen. Dass eine Mehrheit der Mitgliedstaaten überraschend erreicht wurde, liegt an Österreich. Dessen Umweltministerin Leonore Gewessler hatte bereits am Wochenende klargestellt, dass sie von ihrer Enthaltung abrückt und dem Gesetz zustimmen werde – trotz einer entgegenlautenden einheitlichen Stellungnahme der Bundesländer hat Österreichs. Das hat in dem Alpenland eine Koalitionskrise zwischen ÖVP und den Grünen ausgelöst. Bundeskanzler Nehammer (ÖVP) kündigte eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof an.
Gegen die Verordnung stimmten sechs Mitgliedsländer, unter anderem Italien und Polen sowie Finnland. Enthalten hat sich die belgische Ratspräsidentschaft. Bundesumweltministerin Steffi Lemke sprach bereits vor dem Ergebnis von einem „starken Kompromiss“. Angesichts dessen, dass in den letzten Jahren nahezu jeder Mitgliedstaat von schweren Hochwassern betroffen war, sei dieses Gesetz unverzichtbar.
Das Votum der EU-Umweltminister für das NRL sorgt bei Grünen und Sozialdemokraten in Deutschland für Erleichterung. Bundesumweltministerin Lemke begrüßt die ausgewogene Balance aller Interessen.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert die Zustimmung der Mitgliedstaaten zum NRL in aller Schärfe. Der Präsident des DBV, Joachim Rukwied, sagte dazu: „Mit dieser Entscheidung ignorieren die Umweltminister das Ergebnis der Europawahl. Man kann uns Bauern nicht par ordre du mufti vorschreiben, wie wir zu wirtschaften haben. Das löst Widerstände aus. Wer glaubt, mit Ordnungsrecht der Natur zu helfen, erreicht das Gegenteil.“
Umweltverbände zeigen sich erleichtert über die Zustimmung des EU-Umweltrates zum Naturwiederherstellungsgesetz. DNR-Geschäftsführer Schöne spricht von einem wichtigen Schritt, um die Lebensgrundlagen zu sichern. PAN Europe übt derweil scharfe Kritik an einer vermeintlichen „Desinformationskampagne“ der EVP.
Das NRL sieht vor, dass in der Europäischen Union bis 2030 in mindestens 20 % der gestörten Ökosysteme versucht wird, diese wieder in einen guten Zustand zu versetzen. Bis 2050 sollen in allen geschädigten Biotopen entsprechende Maßnahmen eingeleitet worden sein. Betroffen sind etwa Wälder, Wiesen, Feuchtgebiete und Flüsse.
AgE/ke