NRW gibt grünes Licht für Hilfe

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Ab diesem Freitag (17. September 2021) können von den starken Regenfällen im Juli Betroffene in NRW Anträge auf Wiederaufbauhilfe stellen. Die für die Landwirtschaft zuständige Antragsstelle ist die Landwirtschaftskammer. Dort konnten sich Geschädigte bereits seit Kurzem registrieren lassen. Das teilte Agrar- und Umweltministerin Ursula Heinen-Esser am Montag im Rahmen eines gemeinsamen Pressetermins mit Heimatministerin Ina Scharrenbach und Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart mit. Nach Angaben von Heinen-Esser betragen in NRW die Schäden landwirtschaftlicher Betriebe schätzungsweise 52 Mio. €. 80 % davon entfallen auf das Rheinland. Die Politikerin geht von etwa 600 betroffenen Betrieben und 15 000 ha geschädigter Nutzfläche aus.  Den Regelungen in NRW zufolge können Landwirte Hochwasserhilfen für Schäden und Verluste an Betriebsgebäuden, landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten sowie Einrichtungen und Tierbeständen beantragen. Außerdem förderfähig sind Kosten für die Beprobung von Erntegut, Futtermitteln und Böden. Erstattet werden auch Einbußen infolge von Aufwuchsschäden oder wenn keine Saat ausgebracht werden kann. Die Hilfen betragen maximal 80 % der förderfähigen Kosten; in Härtefällen sind Hilfen bis 100 % möglich.

Eine Überkompensation von Schäden ist ausgeschlossen. Laut Ina Scharrenbach ist die Aufbauhilfe nachrangig. Vorrangig sollen von ermittelten Schadenssummen zunächst Leistungen aus Versicherungen und Spenden sowie Gelder aus der Soforthilfe abgezogen werden. „Dann schauen wir am Ende, was übrig bleibt“, erläuterte sie. Für die Aufbauhilfe ist nach Darstellung von Heinen-Esser keine neuerliche beihilferechtliche Genehmigung aus Brüssel erforderlich. Laut Ministerin gibt es seit 2020 eine entsprechende nationale Rahmenrichtlinie, die bereits bis Jahresende 2022 verlängert worden sei.

Die Landesregierung rechnet mit  80 000 bis 100 000 Anträgen auf Aufbauhilfe von Privatleuten. Diese finden genauere Informationen zum Verfahren und zu den Voraussetzungen auf der Website www.land.nrw/wiederaufbauhilfe. Ab 17. September können über ein Online-Förderportal Anträge gestellt werden. Der Link dorthin soll ab diesem Termin auf der Website des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht werden.

ds