NRW kämpft gegen Bodenschadverdichtungen

In Nordrhein-Westfalen hat der „Dialog Landwirtschaft und Umwelt“, dem Vertreter aus den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz, Tier- und Verbraucherschutz sowie Wissenschaft angehören, unter Federführung des Düsseldorfer Landwirtschaftsministeriums eine Vereinbarung zur Vermeidung von Bodenschadverdichtungen auf Ackerflächen beschlossen.

Wie das Agrarressort vergangene Woche mitteilte, wird mit dem Papier, das bereits im Juni vorgelegt wurde, das Ziel verfolgt, den Druck auf den Ackerboden zu begrenzen und die Befahrung von Ackerflächen in einem zu feuchten Zustand zu vermeiden. In der Vereinbarung werden laut Ministerium die Rad- beziehungsweise Achslast und der Reifendruck sowie der Bodenfeuchtezustand und die Boden­art als wichtigste Einflussfaktoren erläutert und jeweils fachliche Anforderungen konkretisiert. So sollte laut Empfehlung der Experten beispielsweise das Bewusstsein zur notwendigen Erfassung des aktuellen Bodenzustands unter Einsatz digitaler Bodeninformationen und Sensortechniken gefördert werden. Notwendig sei außerdem eine Verbesserung der Tragfähigkeit von Böden durch den verstärkten Einsatz konservierender Bodenbearbeitung und eine weitgehende Trennung der Fahrzeuge für den Straßentransport und die Ausbringung beziehungsweise die Ernte. Ferner sollte bei der Bodenbearbeitung sowie der Düngung und dem Pflanzenschutz im Frühjahr wegen der dann noch relativ großen Bodenfeuchte aus dem Winterhalbjahr nur ein geringer Bodendruck ausgeübt werden. Zur Beurteilung der Befahrbarkeit von Böden wurde der Vereinbarung eine Tabelle mit der Beschreibung von Bodenmerkmalen zur Bodenfeuchte beigefügt. Zusätzlich wurde jetzt vom Ministerium eine Broschüre mit einem Bestimmungsschlüssel zur Beurteilung des Verdichtungszustandes von Böden in deutscher und englischer Fassung neu aufgelegt.