m Dienstag (03.03.2020) hat das Landeskabinett einen Entwurf zur Änderung der Landesdüngeverordnung verabschiedet, durch die nitratbelastete Gebiete auf Basis neuer Erkenntnisse stärker differenziert werden sollen. Das teilt das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MNULV) mit. Laut Ministerin Ursula Heinen-Esser sollen damit „erforderliche weitergehende Maßnahmen zum Grundwasserschutz sollen dort ergriffen werden, wo die Belastungsquellen sind“. Man müsse weg von pauschalen hin zu zielgenauen Anforderungen. Der Entwurf wird nun den Umwelt- und Landwirtschaftsverbänden zur Stellungnahme übersandt. Ein Inkrafttreten der Neuregelungen ist für Anfang April vorgesehen.
Grundlage für die Anpassung der Düngeverordnung seien unter anderem die mittlerweile vorliegenden aktuellen Monitoringergebnisse zur Bewertung des chemischen Zustands der Grundwasser-Körper. Laut Mitteilung des MUNLV werde sich infolge der an vielen Stellen feststellbaren Verringerung der Nitratkonzentrationen auch die künftige Einstufung vieler Grundwasserkörper ändern.
Mit Blick auf die anstehende Novellierung der bundesdeutschen Düngeverordnung erklärte und Ministerin Heinen-Esser: „Uns ist bewusst, dass mit der in Kürze anstehenden erneuten Novelle der bundesweiten Düngeverordnung voraussichtlich neue Vorgaben zur Gebietskulisse und in der Folge der einzuleitenden Maßnahmen kommen werden. Aber die dafür notwendigen Kriterien müssen erst noch entwickelt und umgesetzt werden.“ Mehrfach hatte sie in den vergangenen Wochen bei Veranstaltungen unterstrichen, dass NRW zügig eine neue Landesverordnung auf dem Weg bringen wollen, auch mit der Gefahr, dass diese nach Erlass einer Bundesverordnung gegebenenfalls wieder angepasst werden müsse.