Registrierung für Tierhaltungskennzeichnungsgesetz mit HIT-Kennung
Nordrhein-Westfalen hat sein Meldeportal zur Tierhaltungskennzeichnung freigeschaltet. Das hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) in Düsseldorf am Donnerstag der Vorwoche mitgeteilt. Damit können Betriebe jetzt auch in diesem Bundesland die Haltungsform ihrer Mastschweine registrieren lassen, und zwar mit ihrer bestehenden HI-Tier (HIT)-Datenbank-Kennung. Das Portal ist erreichbar unter der Webadresse: https://tierhaltkennz.vsp-nrw.de/.
Bei der Entwicklung ist laut MLV Wert darauf gelegt worden, eine möglichst bürokratiearme Lösung zur Verfügung zu stellen. Schweinehalterinnen und Schweinehalter können sich demzufolge mit ihrer bestehenden HI-Tier-Datenbank-Kennung im Meldeportal registrieren. Verfügbare Betriebsdaten würden dann bereits voreingestellt vorliegen. Die Landwirtinnen und Landwirte müssen ihre Daten zur Stallfläche, Anzahl der Tiere und Haltungsform eintragen und dazu vorliegende Nachweise, etwa Bescheinigungen von Zertifizierungsunternehmen wie beispielsweise Initiative Tierwohl (ITW) oder die Ökozertifizierung, hochladen. Laut Ministerium erhalten die Betriebe innerhalb von zwei Monaten eine unbefristete behördliche Kennnummer mit der Kennung der angegebenen Haltungsform.
Mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wurde bereits zu Monatsbeginn eine verpflichtende staatliche Haltungskennzeichnung zunächst für frisches Schweinefleisch in Deutschland eingeführt. Die Kennzeichnung soll Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informieren, aus welcher Haltungsform das Mastschwein stammt. Die Verpflichtung betrifft den gesamten inländischen Lebensmittelhandel. Gastronomie und andere Einrichtungen des Außer-Haus-Verzehrs sind nicht einbezogen. Ebenso gilt die Verpflichtung derzeit nicht nur für die Schweinemast. Einige Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, hinkten bei der Einführung des nötigen Meldeverfahrens allerdings hinterher. Zum Beispiel in Bayern sind weiterhin keine Meldungen möglich.ds/AgE
Wie die Anmeldung läuft, lesen Sie in LZ 36-2024 auf S. 11