Die Landesregierung hat ein 5-Punkte-Sofortprogramm zum Wiederaufbau der Wälder in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Damit sollen ergänzend zu den bestehenden Förderprogrammen in den nächsten zwei Jahren weitere 10 Mio. € für den Wiederaufbau bereitgestellt werden. Das Ziel seien gesunde, strukturreiche und klimaanpassungsfähige Mischwälder. Konkret sind folgende Punkte vorgesehen:
· Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse erhalten eine Pauschale von 2,50 € pro Hektar/Jahr Mitgliedsfläche für die Geschäftsführung. Für Zusammenschlüsse, die in der Geschäftsführung miteinander kooperieren, wird es einen Aufschlag von 1,00 € pro Hektar/Jahr und weitere 0,50 € pro Hektar/Jahr für Waldgenossenschaften geben.
· Die Wegebauförderung wird in Gebieten, deren Ertragssituation sich durch die Waldschäden langfristig deutlich verschlechtert hat, von 70 auf 90 % erhöht. In Betrieben mit mehr als 1 000 ha soll der Fördersatz von 42 auf 54 % angehoben werden.
· Die Mehraufwendungen für Vorbereitung, Leitung und Koordinierung von geförderten Wiederbewaldungsmaßnahmen gemäß der Förderrichtlinie „Extremwetterfolgen“ werden mit einer einmaligen Aufwandspauschale von 400 €/ha bezuschusst.
· Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW wird aktiv auf die von Schäden betroffenen und nicht in Zusammenschlüssen organisierten Waldbesitzenden zugehen und sie beraten.
· Hemmnisse zur Errichtung von Windenergieanlagen im Wald sollen abgebaut werden.