Das Bundeslandwirtschaftsministerium drückt bei den Detailregelungen zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aufs Tempo. Ungeachtet der noch nicht abgeschlossenen Ressortabstimmung hat das Ministerium seine Entwürfe einer GAP-Direktzahlungen-Verordnung sowie einer GAP-Konditionalitäten-Verordnung am Mittwoch vergangener Woche den Ländern sowie Verbänden übermittelt. Die sind aufgerufen, bis Ende dieser Woche zu den Vorlagen Stellung zu nehmen.
Beide Verordnungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Als Termin dafür ist die Länderkammersitzung am 26. November 2021 vorgesehen. Die Zeit drängt, da die Bundesregierung bekanntlich ihren GAP-Strategieplan bis Jahresende in Brüssel einreichen muss. Im Mittelpunkt des Interesses stehen die GAP-Direktzahlungen-Verordnung mit ihren Vorschriften zu Öko-Regelungen und dabei insbesondere die geplanten Prämienhöhen sowie die einzuhaltenden Verpflichtungen. Insgesamt sollen 23 % der Direktzahlungsmittel nach Umschichtung auf die Öko-Regelungen entfallen.
Der höchste Stellenwert wird bei den Öko-Regelungen den Maßnahmen „nichtproduktive Flächen auf Ackerland“ mit einem bundesweit einheitlichen Einheitsbetrag von 1 300 €/ha sowie „Altgrasstreifen auf Dauergrünland“ mit 900 €/ha beigemessen. Diese Beträge gelten jeweils für den ersten Prozentpunkt der Maßnahmen, die über den im Rahmen der Konditionalität festgelegten verpflichten Anteil von 4 % hinausgehen. Für die darauffolgenden Prozentpunkte ist eine Degression vorgesehen. Bei den weiteren Maßnahmen sind die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit einem geplanten Einheitsbetrag von 240 €/ha sowie die Extensivierung des gesamten betrieblichen Dauergrünlands mit 115 €/ha am höchsten dotiert. Der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel bei der Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen soll im ersten Antragsjahr mit 100 €/ha honoriert werden.