Ökogesetze unter Dach und Fach

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Die Novellierungen des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) und des Öko-Kennzeichnungsgesetzes (ÖkoKennzG) sind abgeschlossen. Der Bundesrat billigte am vergangenen Freitag beide Gesetze. Mit den Neufassungen werden die zahlreichen Bezugnahmen im ÖLG und im ÖkoKennzG an die neue EU-Ökoverordnung und die EU-Verordnung über amtliche Kontrollen angepasst. Sogenannte „nebenstrafrechtliche Bestimmungen“ wurden aktualisiert und neu gefasst. Zum Kernbereich der damit verbundenen Straf- und Bußgeldbestimmungen gehören Regelungen bei Verstößen zur Verwendung von Bezeichnungen mit Bezug auf die ökologische Produktion. Zudem wurden mit den Gesetzesänderungen Anreize für eine Stärkung des Biokonsums im Außer-Haus-Verzehr (AHV) gesetzt. Der Bundestag hatte die beiden Novellen am 21. Mai mit breiter Mehrheit verabschiedet. Der Geschäftsführer vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Peter Röhrig, sprach von einem „guten Signal für die Entwicklung von Bio in Deutschland“. Als „Meilenstein“ wertete die Branchenorganisation die neuen Ansätze für mehr Bio im AHV.