Auch in Frankreich wird unter Hochdruck an der Umsetzung der kommenden Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und dem nationalen Strategieplan gearbeitet. Die mit der wirtschaftlichen und ökologischen Leistungsfähigkeit der Betriebe befasste Generaldirektion des Landwirtschaftsministeriums (DGPE) in Paris skizzierte in der vergangenen Woche in unverbindlicher Form mehrere Gestaltungsmöglichkeiten, um die wichtigsten Positionen zu verdeutlichen und den beteiligten Akteuren die Übersicht zu erleichtern.
Bei der Vereinheitlichung der entkoppelten Beihilfen konkurriert demnach die vom französischen Bauernverband (FNSEA) favorisierte Angleichung auf 85 % mit der von der Junglandwirteorganisation (JA) und kleineren Verbänden bevorzugten vollständigen Abschaffung der Unterschiede. Für die Umverteilungsprämie werden laut DGPE Beträge in Höhe von 10 % beziehungsweise 20 % der entkoppelten Beihilfen diskutiert, wobei sich der Bauernverband FNSEA und die Junglandwirte auch hier nicht einig sind. Hinsichtlich einer gekoppelten Beihilfe zum Anbau von Proteinpflanzen steht der Generaldirektion zufolge im Raum, diese entweder in der derzeitigen Form beizubehalten oder auf Kosten der gekoppelten Beihilfen für die Tierhalter zu verdoppeln. Diese wiederum könnten ebenfalls wie gehabt beibehalten und den Mutterkuhhaltern vorbehalten bleiben oder gemäß eines Vorschlages des kleinbäuerlich orientierten Landwirtschaftsverbands Confédération Paysanne (Conf‘) in eine Beihilfe pro Rinder-Großvieheinheit (GVE) umgewandelt werden. Der Fachverband der Rinderhalter (FNB) reagierte auf diese Diskussion mit Unverständnis. Die betroffenen Landwirte würden durch die Veränderungen etwa 250 Mio. € an Beihilfen verlieren und damit auch 30 % bis 50 % ihres Einkommens. Noch vor wenigen Tagen habe die Regierung den Mutterkuhhaltern aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten 60 Mio. € Soforthilfe zugesagt.
Mit Blick auf die Ökoregelungen hat die DGPE zwei mögliche Architekturen zur Diskussion gestellt. Im Rahmen des ersten Szenarios wählen die Landwirte jedes Jahr ein mögliches „Ökoregime“ und verpflichten sich damit entweder zu nachhaltigeren Bewirtschaftungspraktiken oder zur Förderung der Biodiversität beziehungsweise dem Wirtschaften nach den Kriterien eines Zertifikats. Alternativ ist vorgesehen, die Ökoregelungen entweder über Zertifizierungen oder nachhaltigere Produktionsmodelle mit Leben zu füllen. In beiden Szenarien sollen unterschiedlich anspruchsvolle beziehungsweise effektive Maßnahmen auch unterschiedlich angerechnet werden. AgE