Der Entwurf der Bundesregierung für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz stößt bei den Ländern auf Kritik. Der Agrarausschuss des Bundesrates hat den Gesetzentwurf vergangene Woche mehrheitlich abgelehnt. Dem Antrag der B-Länder Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein auf Ablehnung stimmten auch Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen zu. Niedersachsen, das Saarland und Sachsen enthielten sich. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung greife zu kurz und sehe kein ganzheitliches Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland vor, so die Begründung des Mehrländerantrags. Mit der Beschränkung der verpflichtenden Kennzeichnung zunächst auf „frisches Schweinefleisch“ blieben der weitaus größere Marktanteil ungeregelt und wichtige Absatzwege wie Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung unberücksichtigt. Zudem zielten die Anforderungen ausschließlich auf die Mast. Die Bereiche Ferkelerzeugung, Aufzucht sowie Transport und Schlachtung seien dagegen außen vor. Für dringend erforderlich halten die meisten Länder eine Verknüpfung der Haltungskennzeichnung mit einer Herkunftskennzeichnung sowie die Vorlage einer langfristig wirksamen Finanzierungsstrategie. Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber sieht sich durch das Ausschussvotum in ihrer Kritik an der Vorlage bestätigt.