Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Genehmigung einer Wolfsentnahme gekippt, die der Landkreis Aurich Anfang Juli in einem sogenannten Schnellabschussverfahren erteilt hatte. Der Landkreis habe die Genehmigung nicht auf den schadenverursachenden Wolf bezogen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Zudem führte das Gericht rechtliche Bedenken gegen die zugehörige Gefahrenprognose an. Der Angriff des Wolfs, dessen Entnahme genehmigt werde, müsse als erlerntes und gefestigtes Jagdverhalten interpretiert werden können. Das verbiete es, Riss-ereignisse in die Gefahrenprognose einzubeziehen, bei denen ein Mindestschutz nicht vorhanden gewesen sei. Der Landkreis Aurich habe seine Prognose aber ausschließlich auf Rissereignisse gestützt, bei denen ein Mindestmaß an wolfsabweisendem Schutz nicht vorhanden gewesen sei. Aus Sicht des Gerichts ist zudem nicht ausreichend begründet worden, dass es zum Abschuss des Wolfs keine zumutbaren Alternativen wie zum Beispiel das Errichten eines Zauns gegeben habe.
Hintergrund des Verfahrens waren Übergriffe am Hauptdeich von Dornum, bei denen vor wenigen Wochen insgesamt vier Schafe durch einen Wolf getötet und vier weitere verletzt wurden. Gegen die Entnahme gerichtlich vorgegangen war der Freundeskreis frei lebender Wölfe. Der nun gefallene Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der Landkreis Aurich hat mittlerweile Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.