Die Düngung auf Flächen mit Düngebedarf ist seit dem 1. Februar flächendeckend wieder erlaubt. Bei Flächen, die überschwemmt, wassergesättigt, schneebedeckt oder gefroren sind, muss noch abgewartet werden, so sieht es das Düngerecht vor. Alexander Czech, Landwirtschaftskammer NRW, stellt technische Möglichkeiten vor, mit denen auch feuchte Flächen befahren werden können.
Die Aussaatbedingungen von Wintergetreide, insbesondere Winterweizen, im vergangenen Herbst war oft nicht gut. Besonders nach den späträumenden Kulturen wie Kartoffeln und Zuckerrüben war der Boden oftmals bereits zur Aussaat wassergesättigt. Die Aussaat und das Auflaufverhalten haben darunter teils massiv gelitten. Daher sind in diesem Frühjahr verhältnismäßig viele schwach entwickelte, vorwiegend Winterweizenbestände, im Rheinland und am Niederrhein vorzufinden. Um bis zur Ernte ausreichend viele Ähren tragende Halme hinzustellen, sollte zeitnah die Bestockung angeregt werden. Gülle und Gärreste sind hierfür ein wertvoller Nährstofflieferant und Getreide eine dankbare Kultur. Aufgrund der notwendigen, temperaturabhängigen Umwandlungsprozesse der Nährstoffe im Boden kann der in der Gülle und den Gärresten enthaltene Stickstoff einige Zeit zur Entfaltung seiner Wirkung in Anspruch nehmen. Dies sollte bei der zeitnahen Düngung mit flüssigen Wirtschaftsdüngern berücksichtigt werden.
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