Die Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit bietet Betroffenen einen umfassenden Schutz und vielfältige Unterstützungsleistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Das gilt auch für die Berufskrankheit „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“.
Auch wenn die Ursachen der Parkinson-Krankheit bisher nicht völlig geklärt werden konnten, bestätigte der Ärztliche Sachverständigenbeirat (ÄSVB), der als unabhängiges Gremium beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angegliedert ist, nach jahrelanger Prüfung den Verdacht, dass der Umgang mit bestimmten chemischen Pflanzenschutzmitteln ein Parkinson-Syndrom auslösen kann. Er hat daraufhin empfohlen, das Parkinson-Syndrom durch Pestizide als neue Berufskrankheit in die Berufskrankheitenverordnung aufzunehmen. Das BMAS beabsichtigt die Aufnahme in der zweiten Jahreshälfte 2024.
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann die Erkrankung auch bereits vor Aufnahme in die Berufskrankheitenverordnung als sogenannte Wie-Berufskrankheit anerkannt werden. Diese Anerkennung bietet den Betroffenen einen umfassenden Schutz und Unterstützungsleistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung.
Information und Hilfe
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet eine Servicenummer für Fragen rund um das Thema Parkinson-Syndrom als Berufskrankheit an unter Tel. 05 61/7 85-1 03 50. Unter www.svlfg.de/faq-parkinson sind außerdem die Antworten auf häufig gestellte Fragen veröffentlicht.
Mehr in LZ 35-2024 ab S. 64