Wirtschaftliche Nachteile, die landwirtschaftlichen Betrieben in Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz durch Beschränkungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen, können aller Voraussicht nach künftig über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ausgeglichen werden. Der zuständige Planungsausschuss (PLANAK) hat vergangene Woche die Aufnahme des neuen Fördergrundsatzes „Erschwernisausgleich Pflanzenschutz“ in den GAK-Rahmenplan 2022 bis 2025 beschlossen. Bevor die Länder die Maßnahme anwenden können, muss sie noch von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Die Bundesregierung hat das beihilferechtliche Notifizierungsverfahren eingeleitet, für das die Brüsseler Administration zwei Monate Zeit hat. Die Frist kann sich verlängern, sollte die Kommission Rückfragen haben. Der Erschwernisausgleich Pflanzenschutz war im vergangenen Jahr in den Verhandlungen zum Insektenschutzpaket vereinbart worden. Er soll die Auswirkungen der im September 2021 in Kraft getretenen Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung abmildern. Diese sieht ein Verbot der Anwendung von Herbiziden sowie von bienen- und bestäubergefährlichen Insektiziden in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen vor, die innerhalb von Natura-2000-Gebieten liegen. Der Bund stellt für den Erschwernisausgleich nach derzeitigem Stand 65 Mio. € zur Verfügung. Hinzu kommt die Kofinanzierung durch die Länder. Es gilt die in der GAK-Finanzierung übliche Bund-Länder-Aufteilung von 60 zu 40.