Die Europäische Union bereitet sich darauf vor, einen gesetzlichen Rahmen für die Nachhaltigkeitsziele des Green Deal zu schaffen. Ein Entwurf zur bereits angekündigten Überarbeitung der Richtlinie zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ist in der vergangenen Woche zur Abstimmung innerhalb der Brüsseler Behörde freigegeben worden. Der federführend von der Generaldirektion Gesundheit (DG SANTE) erarbeitete Vorschlag wird voraussichtlich im März vorgestellt und soll unter anderem ermöglichen, die Halbierung des Pflanzenschutzmittelaufwandes bis 2030 in Form einer Verordnung rechtlich verbindlich zu machen. Außerdem sollen der integrierte Pflanzenschutz sowie weniger schädliche Alternativen gefördert, die Datenlage verbessert und die Einführung neuer Technologien vorangebracht werden. Gemäß dem Entwurf sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, durch nationale Zielsetzungen zum 50 %-Reduktionsziel der EU beizutragen. Als Vergleichsbasis soll dabei der durchschnittliche Verbrauch der Jahre 2015 bis 2017 herangezogen werden.
Die Vorgaben auf nationaler Ebene sollen grundsätzlich dem europäischen Ziel entsprechen. Verkleinert werden kann der Zielwert, wenn sich das Schädlingsprofil ändert, invasive Arten eine Rolle spielen oder nachgewiesen werden kann, dass in den Vorjahren bereits eine Verringerung des Pflanzenschutzmittelaufwandes erreicht wurde. Diese Möglichkeiten sollen kumulativ wirksam werden, allerdings das nationale Reduktionsziel nur bis auf maximal 25 % drücken können. Nach Einschätzung der DG SANTE ist eine verbindlichere Rechtsgrundlage notwendig, um den Ambitionen der Farm-to-Fork-Strategie gerecht zu werden und die Probleme der Richtlinie zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu beseitigen. Laut dem Entwurf haben eine Konsultation und eine Folgenabschätzung erhebliche Defizite bei der Umsetzung der Richtlinie in einigen Mitgliedstaaten aufgezeigt, unter anderem hinsichtlich des integrierten Pflanzenschutzes und der nationalen Aktionspläne.