Pflanzenschutz in Naturschutzgebieten auch 2023 möglich

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Wie im Jahr 2022 wird es auch in diesem Jahr möglich sein, Ausnahmen vom Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten nach der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zu beantragen. Im Vergleich zu 2022 haben sich jedoch die Kriterien für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung geändert, wie das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz jetzt informierte. Dr. Ellen Richter, Landwirtschaftskammer NRW, fasst zusammen.

Das sogenannte Flächenkriterium, bei dem Betriebe mit einem Ackerflächenanteil in Schutzgebieten ab 30 % eine Ausnahmegenehmigung erhalten konnten, ist weggefallen. Ebenso ist die Antragstellung für Einzelflächen mit Sonderkulturen nicht mehr möglich.

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