Pflanzenschutzmittel: Kaum Verstöße

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Bei den bundesweiten Kontrollen zum Verkauf und bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im landwirtschaftlichen Bereich sind nur geringe Verstöße seitens der kontrollierenden Länderbehörden festgestellt worden. Das geht aus dem Jahresbericht des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms für 2019 hervor, den das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vergangene Woche vorgelegt hat. Laut Bericht ist bei den Ergebnissen aus Anwendungs- und Betriebskontrollen in land- und forstwirtschaftlichen sowie gärtnerischen Betrieben zu beachten, dass die Kontrollplanung risikoorientiert erfolgt. Neben systematischen Kontrollen von Betrieben, die nach einer Risikoanalyse zufällig ausgewählt würden, gebe es Anlasskontrollen; daher gäben die Ergebnisse kein durchschnittliches Bild über die Betriebe in Deutschland ab. So habe bei 2 % der kontrollierten berufsmäßigen Anwender von Pflanzenschutzmitteln ein gültiger Sachkundenachweis oder eine ausreichende Fortbildung gefehlt. Auf 3 % der kontrollierten Schläge seien Anwendungsbestimmungen nicht eingehalten worden, und bei 2 % der kontrollierten Betriebe seien nur unzureichende Aufzeichnungen über durchgeführte Pflanzenschutzmittelanwendungen geführt worden.