Pflanzenschutzrecht – Europa will Reduktion und Verbote – RLV: Kritikrichtung ist Brüssel

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Am 22. Juni hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht. Damit startet die Kommission einen wesentlichen Prozess im Rahmen der sogenannten Farm-to-Fork-Strategie, die in Europa eine für alle Mitgliedstaaten verbindliche Regelung schafft, wo, wann und wie Pflanzenschutzmittel angewendet werden können. Wesentliche Inhalte des Entwurfs sind:

  • EU-weite Ziele, bis zum Jahr 2030 die Verwendung und das Risiko von Pflanzenschutzmitteln um 50 % zu verringern;
  • strenge Vorschriften, um sicherzustellen, dass erst alternative Bekämpfungsmethoden eingesetzt werden, bevor chemische Pflanzenschutzmittel als letztmöglicher Weg verwendet werden;
  • ein Komplettverbot von Pflanzenschutzmitteln in sogenannten ökologisch empfindlichen Gebieten. Das können sein: Wasserschutzgebiete, Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete und – so zumindest ist der aktuelle Entwurf zu interpretieren – auch Landschaftsschutzgebiete.

Entscheidungsprozess startet

In den nächsten Wochen startet nun der Diskussions- und Entscheidungsprozess in den europäischen Institutionen, im Europaparlament mit seinen Ausschüssen für Umwelt und Agrar und im EU-Ministerrat, der sich über mehrere Monate hinziehen wird. Nach Angaben des Bundesministeriums für Landwirtschaft  und Ernährung (BMEL) hat sich der Agrarministerrat am 18. Juli mit den Planungen der EU-Kommission befasst. Die Mitgliedsländer stellten in einer ersten Orientierungsaussprache die Notwendigkeit von Verbesserungen beim Pflanzenschutz grundsätzlich nicht infrage, äußerten sich aber überwiegend mit kritischen Anmerkungen und hielten mehrheitlich noch Änderungen am Vorschlag der Kommission für erforderlich. In der Ergebnisdarstellung listet das BMEL unter anderem folgende Punkte auf:

  • Die Ausgangssituation und Vorleistungen in den Mitgliedstaaten müssten berücksichtigt werden. Wenn ein Mitgliedstaat den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Vergangenheit bereits stark reduziert habe, dürfe er nicht benachteiligt werden. Die unterschiedlichen Strukturen in den Mitgliedstaaten müssten angemessen beachtet werden.
  • Die Ernährungssicherheit müsse vorrangig sichergestellt werden. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft dürfe nicht beeinträchtigt werden.
  • Wissenschaftliche Erkenntnisse müssten herangezogen werden; allein auf Mengen abzustellen, sei nicht sachgerecht, vielmehr müsse die Art der Pflanzenschutzmittel in den Blick genommen werden. Die Forschung im Hinblick auf alternative Pflanzenschutzmittel müsse verstärkt werden; Produkte mit geringem Risiko sollten in der Zwischenzeit weiterhin zugelassen bleiben.
  • Der Verwaltungsaufwand durch die vorgeschlagenen Regelungen sei unverhältnismäßig hoch (insbesondere die Einrichtung weiterer Datenbanken).
  • Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation seien nicht ausreichend berücksichtigt worden.
  • Ein Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für die Natura-2000-Gebiete müsse überdacht werden.

Bundesagrarminister Cem Özdemir befürwortete das Reduktionsziel der Strategie bei Pflanzenschutzmitteln und begrüßte die Bestrebungen der Kommission, diesen Bereich weitgehend in der EU zu harmonisieren. Positiv hinsichtlich des Ambitionsniveaus des Vorschlags äußerten sich laut BMEL Länder wie Belgien, Dänemark, Spanien, Finnland, Frankreich und Schweden, obwohl auch sie einige Punkte ansprachen, die aus ihrer Sicht nachgebessert werden müssten, wie etwa die Regelungen zu den sensiblen Gebieten. Die Diskussion ist also in allen Mitgliedstaaten im Fluss, jedoch stellt das Europäische Parlament eine Schlüsselstellung in dem weiteren Prozess dar. Um sich ein Bild über die Betroffenheit zu machen, können die Europaparlamentarier auf die Inhalte und Ergebnisse eines sogenannten Konsultationsprozesses, der von der Kommission gestartet wurde, zurückgreifen.

EU-Kommission die rote Karte zeigen

Aus Sicht des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV) müssen die Fehlentwicklungen, die mit der Umsetzung des Entwurfs zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln für die regionale Lebensmittelversorgung verbunden sind, jetzt deutlich gemacht werden. Im ersten Schritt ist dies über die Mitwirkung bei einer öffentlichen Konsultation möglich. Sie gibt allen Bürgerinnen und Bürgern der EU noch bis zum 19. September die Gelegenheit, Bedenken und Kritik direkt bei den verantwortlichen Behörden in Brüssel kundzutun. RLV-Präsident Bernhard Conzen ruft die Mitglieder auf, die Chance, die der europäische Konsultationsprozess bietet, zu nutzen. Einzelheiten zu den Inhalten und Kritikpunkten stehen zum Download im Mitgliederbereich auf www.rlv.de bereit. In diesem Dokument befindet sich auch der Link, der zum Beteiligungsverfahren führt. Weitere Aktionen, so Conzen, würden folgen. „Wir müssen der EU-Kommission die rote Karte zeigen. Unsere Stoßrichtung ist der Apparat in Brüssel!“