Portoerhöhung: Ende der Kulanz

Foto: Deutsche Post AG

Aufgrund von Unterfrankierungen entstehen den Chemischen- und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUÄ) in Nordrhein-Westfalen eigenen Angaben zufolge derzeit Schäden in fünfstelliger Höhe. Ursache sind unterfrankierte Zusendungen von Probenmaterial aufgrund einer Porterhöhung der Deutschen Post AG zum 1. Juli 2019. So wurde auch das Porto für Großbriefe – da­runter fallen zum Beispiel auch Polsterbriefumschläge, die für Ohrgewebeproben verwendet werden – um 10 Cent auf nun 1,55 €. Bei Unterfrankierung stellt die Deutsche Post AG dem Empfänger nicht nur die Differenz, sondern auch 2 € Einziehungsentgelt in Rechnung. Unterfrankierte Einsendungen stellen laut CVUÄ keine Einzelfälle dar. Bei jeder weiteren unterfrankierten Einsendung sehen sie sich gezwungen, eine Bearbeitungsgebühr für Nachporto und Mehraufwand zu erheben. Statt 1,55 € für Porto könnten dadurch Kosten für die Einsender in Höhe von 17,35 € entstehen. Die CVUÄ bitten daher dringend, sich bei Einsendungen bezüglich Abmessungen und Gewicht strikt an die Vorgaben der Deutschen Post AG zu halten.