Die Europäische Kommission will die Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette verbessern. Wie bereits im Frühjahr angekündigt worden war, hat die Brüsseler Behörde dazu gestern ein entsprechendes Gesetzespaket vorgelegt. Geändert werden soll die Verordnung zur Gemeinsamen Marktorganisation (GMO). Zugleich sollen unlautere Handelspraktiken (UTP) auch im grenzüberschreitenden Handel besser eingedämmt werden. Neben Verbesserungen für die Landwirte will die Kommission außerdem erreichen, dass das „Vertrauen zwischen den Akteuren in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette wiederhergestellt“ wird.
Mit ihren Vorschlägen nimmt die Kommission nach eigenen Angaben eine Reihe von Empfehlungen des Strategischen Dialogs (SD) auf. Konkret soll die Position der Landwirte gestärkt werden, indem schriftliche Verträge zu einer allgemeinen Verpflichtung gemacht werden. Überdies schlägt die EU-Behörde vor, Mediationsmechanismen zwischen Landwirten und den Käufern ihrer Erzeugnisse verbindlich vorzuschreiben.
Verhandlungsmacht stärken
Des Weiteren sollen Erzeugerorganisationen leichter als bisher gegründet werden können. Dazu ist vorgesehen, Vorschriften über deren rechtliche Anerkennung zu vereinfachen. Damit ihre Verhandlungsmacht gestärkt werden kann, sollen Mitgliedstaaten den Organisationen mehr finanzielle Unterstützung im Rahmen sektorspezifischer Interventionen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gewähren können. Auch Erzeugerorganisationen, die private Initiativen zur Krisenbewältigung ergreifen, sollen finanziell von der EU unterstützt werden können.
Zudem will die Kommission festschreiben, wann Begriffe wie „fair“, „gerecht“ und „kurze Lieferketten“ verwendet werden dürfen. Damit soll Missbrauch vorgebeugt werden. Auch soll die Möglichkeit für Landwirte und andere Akteure erleichtert werden, Nachhaltigkeitsinitiativen mit bestimmten sozialen Dimensionen zu vereinbaren. Genannt werden unter anderem die Unterstützung des Generationenwechsels, die Erhaltung der Lebensfähigkeit kleiner landwirtschaftlicher Betriebe oder die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Landwirten und Landarbeitern.
UTP-Richtlinie grenzüberschreitend durchsetzen
Parallel dazu schlägt die Kommission neue Vorschriften zur grenzüberschreitenden Durchsetzung der Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken (UTP) in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette vor. Laut Kommission stammen durchschnittlich rund 20 % der in einem Mitgliedstaat konsumierten Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse aus einem anderen EU-Land. Konkret verbessert werden soll die Zusammenarbeit der nationalen Durchsetzungsbehörden bei Themen wie Informationsaustausch, Ermittlungen und Sanktionen. Der Kommission zufolge kann dadurch auch der Handel auf dem EU-Binnenmarkt gestärkt werden.
Durch die Einrichtung eines Amtshilfemechanismus sollen die nationalen Durchsetzungsbehörden die Möglichkeit erhalten, Informationen anzufordern und auszutauschen. Andere Durchsetzungsbehörde sollen aufgefordert werden können, in ihrem Namen Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen.
Die Vorschläge müssen nun jeweils von Rat und Europaparlament beraten und bei Bedarf in Trilogen zusammen mit der Kommission angepasst werden. Danach müssen Rat und Parlament noch abschließend zustimmen.
AgE