Landesminister mit verschiedenen Arbeitsaufträgen für die noch geschäftsführende und eine zukünftige Bundesregierung
Am Freitag vergangener Woche traf sich die Agrarministerkonferenz (AMK) in Baden-Baden. In einem Beschluss wird die zukünftige Bundesregierung gebeten, auch mit Blick auf die bereits fortgeschrittene aktuelle Förderperiode zum jetzigen Zeitpunkt von entsprechenden Neuerungen in der Ersten Säule abzusehen. Betont wird dabei die Bedeutung von Planungssicherheit für die Landwirte.
Unterstützt wird von den Ministern hingegen das Ziel, durch die künftige Bundesregierung einen zweiten Änderungsantrag zum Strategieplan für das Jahr 2025 in Brüssel einzureichen. Im Bereich der Konditionalität sollen die Standards für „Guten Landwirtschaftlichen und Ökologischen Zustand“ (GLÖZ) 2 und 6 angepasst werden. Bei GLÖZ 2 ist vorgesehen, die Vorgaben zum Umwandeln und Pflügen von Dauergrünland anzupassen und unter bestimmten Bedingungen eine flache Bodenbearbeitung zu ermöglichen. Bei GLÖZ 6 sollen die Regelungen zu Pflegemaßnahmen und Umbrüchen auf brachliegenden Acker- und Dauergrünlandflächen gestrafft und vereinfacht werden. Zudem sollen unbürokratische Regelungen vorbeugende Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Schilf-Glasflügelzikade ermöglichen.
Mit Blick auf die Öko-Regelungen befürworten die Minister Änderungen an den Maßnahmen 1 – Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität, 3 – Beibehaltung von Agroforstsystemen und 4 – Extensivierung von Dauergrünland. Bei Biodiversitätsflächen soll eine leicht umsetzbare Verbesserung für unbestockte Rebflächen mit Wiederbepflanzungsgenehmigungen adressiert werden. Bei den Agroforstsystemen soll der geplante Einheitsbeitrag auf 600 €/ha angehoben werden. Mit Blick auf die Extensivierung von Dauergrünland soll der Bund prüfen, inwieweit die Regelung um eine Variante mit leichterem Zugang für Milchviehbetriebe erweitert werden kann. Nach den Vorstellungen der Länder sollen Milchviehbetriebe begünstigt werden, deren Viehbesatz bezogen auf die Hauptfutterfläche ohne Mais des Gesamtbetriebs mindestens 0,3 und höchstens 1,4 Raufutterfressende Großvieheinheiten (RGV) pro ha umfasst. Die AMK bat die künftige Bundesregierung, bei der Weiterentwicklung der GAP und spätestens zu Beginn der neuen Förderperiode Grünland- und Milchviehbetriebe durch eine entsprechende Förderung explizit zu berücksichtigen.
In einer Protokollerklärung fordern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die künftige Bundesregierung auf, die Vorgaben zu den neuen Regelungen 8 und 9 wieder rückgängig zu machen. Gegen die in einem Beschlussvorschlag des Bundes vorgesehenen Öko-Regelungen „Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben“ sowie „Verteilung von Biodiversitätsflächen in den Betrieben“ regte sich bereits im Vorfeld Widerstand. Schon auf einer Sonder-AMK vor gut einem Jahr waren die unterschiedlichen Auffassungen unabhängig von der politischen Farbe zutage getreten. Eine Einigung wurde auch diesmal nicht erzielt.
AgE/ke
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