Prämienantrag: Es bleibt beim 15. Mai

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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) macht von der Möglichkeit, die Frist für die Einreichung der Anträge auf Direktzahlungen sowie flächen- und tierbezogener Zahlungen der 2. Säule vom 15. Mai auf den 15. Juni 2020 zu verlängern, keinen Gebrauch. Angesichts der Corona-Krise hatte die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten diese Option eingeräumt. Das BMEL führt in einer Presserklärung aus, dass eine Verlängerung der Antragsfrist den Bearbeitungs- und Kontrollzeitraum der Anträge einschränken und somit die Auszahlung der Direktzahlungen zum Ende des Jahres gefährden würde.

Im Hinblick auf das vorrangige Ziel einer Auszahlung der Direktzahlungen im Dezember 2020 will das BMEL daher unter den derzeitigen Bedingungen am 15. Mai 2020 als dem Ende der Antragsfrist festhalten. Dies sei zuvor auch mit den Bundesländern so besprochen worden.

Das BMEL verweist darauf, dass Landwirtinnen und Landwirte bei der Antragstellung unterstützt würden, um ihre Anträge fristgerecht bis zum 15. Mai einzureichen. Die Unterstützung erfolge beispielsweise in Form von telefonischer Hilfe oder Video-Chats. Außerdem erlaubt die elektronische Antragstellung eine fristgerechte Einreichung der Anträge.

Wie die elektronische Antragstellung mit ELAN in NRW läuft, darüber hatte die LZ Rheinland bereits in ihrer Ausgabe vom 9. April berichtet.