Sie bewirtschaften einen Acker in der Niederrheinischen Bucht oder der Eifel (NRW), tüfteln gern an neuen Lösungen und haben noch dazu ein Herz für Löwenmäulchen, Rittersporn und andere empfindliche Ackerwildkräuter? Dann könnte das neue Projekt „Lebensfelder – Praxisstandards zur Wiederansiedlung von Ackerwildkräutern“ genau das Richtige für Sie sein!
Das Projekt hat zum Ziel, auf ausgewählten Äckern blühende, konkurrenzschwache Ackerwildkräuter zu fördern, die den Ertrag der Hauptfrucht nicht beeinträchtigen. Diese Arten bringen nicht nur Farbe in die Landschaft, sondern haben auch einige landwirtschaftliche Vorteile im Gepäck: Ein artenreicher Unterwuchs schützt den Boden vor Erosion und Austrocknung, verringert die Dominanz von Problemunkräutern, fördert das Bodenleben und den Humusaufbau. Auch Insekten und Feldvögel, die Schaderreger reduzieren, profitieren von der Blütenvielfalt.
Im Projekt „Lebensfelder“ werden unter anderem Empfehlungen zur regionalen Wiederansiedlung seltener Ackerwildkräuter erarbeitet, die gemeinsam mit den teilnehmenden Betrieben in der Praxis getestet werden. Diese Versuche werden von Herbst 2023 bis zum Herbst 2028 durchgeführt. Sie beinhalten die ackerwildkrautfreundliche Bewirtschaftung von Ackerflächen (Mindestgröße pro Versuchsfläche 2 500 m²) und die Einsaat gezielt ausgewählter konkurrenzschwacher Ackerwildkräuter in Einsaatfenstern.
Interessierte Betriebe können sich unverbindlich zu den genauen Vorgaben und der Vergütung bei einer Projektteilnahme beraten lassen. Ihr Ansprechpartner bei der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft: David-Alexander Bind, Telefon: 02 28/90 90 72 31, E-Mail: d.a.bind@rheinische-kulturlandschaft.de. Mehr Informationen zum Projekt gibt es unter www.rheinische-kulturlandschaft.de/lebensfelder.
Das Projekt „Lebensfelder – Praxisstandards zur Wiederansiedlung von Ackerwildkräutern“ wird gefördert im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie durch die Landwirtschaftliche Rentenbank.