RLV betont: Mehr Regulierung löst kein Rattenproblem
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat sich gegen strengere Regelungen zur Schädlingsbekämpfung in der Land- und Ernährungswirtschaft ausgesprochen. „Verschärfungen sehe ich sehr kritisch, denn die Betriebe brauchen Entlastung, nicht zusätzliche Bürokratie“, sagte Rainer gegenüber dem Pressedienst Agra-Europe. Hintergrund ist das auf EU-Ebene geplante Verbot der sogenannten bedarfsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD) mit Antikoagulanzien. Diese gerinnungshemmend wirkenden Giftstoffe werden zur Bekämpfung von Ratten und Mäusen eingesetzt, stellen jedoch zugleich eine Gefahr für die Umwelt dar, wie das Umweltbundesamt (UBA) feststellt. Insbesondere die hocheffektiven Rodentizide der zweiten Generation können laut UBA über lange Zeiträume in der Umwelt verbleiben und dort vor allem wasserlebende Organismen schädigen.
Vor einem generellen Verbot der BUD hatten im Januar dennoch Verbände der Lebensmittelwirtschaft gewarnt. Denn Köder mit Antikoagulanzien seien die wirkungsvollste Methode, um einen Befall mit Schadnagern in hygienesensiblen Betriebsstätten zu verhindern. Alternativen wie Schlagfallen hätten in Versuchen nicht den gewünschten Effekt gezeigt. Die Ausnahmeregelung für den Lebensmittel- und Futtermittelbereich müsse daher auch künftig bestehen bleiben, forderten sie.
RLV fordert praktikable Lösung
Auch der Rheinische Landwirtschafts‑Verband (RLV) kritisiert die aktuellen Pläne, die Anwendung bestimmter Rodentizide weiter einzuschränken oder mit zusätzlichen Sachkunde‑ und Schulungspflichten zu versehen. Schulungen über mehrere Tage sind aus Sicht des Verbandes logistisch sowie betriebsplanerisch nur schwer umsetzbar. Die Streichung der bisherigen Anerkennung der Pflanzenschutz‑Sachkunde für die Schadnagerbekämpfung auf landwirtschaftlichen Betrieben werde zu erheblichen praktischen Problemen führen. Deswegen spricht sich der Verband für eine kompakte Integration in die Fortbildung zum Sachkundenachweis aus.
Mit einer Anhörung im hiesigen Landtag Anfang Februar ist die Diskussion auch auf landespolitischer Ebene angelangt. Der RLV erwartet von der Landesregierung, dass sie sich im Bund für verhältnismäßige, praktikable Lösungen einsetzt und die vorgebrachten Forderungen im Sinne der Landwirtschaft umgesetzt werden.
Ein pauschales Verbot der BUD sei laut Agrarminister Rainer nicht angebracht, vielmehr solle auf die Qualifikation der Fachleute in der Land- und Ernährungswirtschaft vertraut werden. Problematisch ist laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium daher auch, dass Landwirte künftig einen gesonderten Sachkundenachweis erbringen müssen, um Rodentizide der zweiten Generation anwenden zu dürfen. Die derzeitige Regelung, wonach der Pflanzenschutz-Sachkundenachweis für die Anwendung im eigenen Betrieb anerkannt wird, läuft im Sommer 2027 aus.