Rat einig über Finanzrahmen

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Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben sich vergangene Woche neben der Einigung über die finanzielle Ausstattung des kommenden Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) und des Wiederaufbaufonds auch auf Eckpunkte zum Agrarhaushalt verständigt. Für die Agrar- und Fischereipolitik sowie Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz sollen von 2021 bis 2027 auf der Grundlage des Preisniveaus von 2018 maximal 356,4 Mrd. € bereitgestellt werden. Die Mittel für die Direktzahlungen in der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) werden auf 239,9 Mrd. € begrenzt; insgesamt wird die erste Säule mit rund 258,6 Mrd. € ausgestattet. Für die zweite Säule hat der Europäische Rat eine Gesamtsumme von 77,8 Mrd. € veranschlagt. Vorgesehen sind zudem Sonderzuwendungen für Mitgliedstaaten, die besondere strukturelle Herausforderungen im Agrarsektor bewältigen müssen oder die zweite Säule stark ausgebaut haben.

In diesem Zusammenhang soll Deutschland 650 Mio. € erhalten, Spanien und Italien jeweils 500 Mio. €. Nach Frankreich sollen 1,6 Mrd. € zusätzlich fließen; Österreich erhält 250 Mio. €. Die GAP wird nach dem Willen der Staats- und Regierungschefs künftig auch das Tierwohl umfänglich berücksichtigen. Die nationalen Strategiepläne sollen mittels des neuen Umsetzungsmodells die erste und zweite Säule programmatisch aufei­nan­der abstimmen und sicherstellen, dass die Ziele der Gemeinschaft erreicht werden und die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität erhalten. Von den Mitteln für die Gemeinsame Agrarpolitik sollen etwa 40 % für den Kampf gegen den Klimawandel aufgewendet werden. Nach wie vor werden die Mittel der ersten Säule ausschließlich aus dem EU-Haushalt finanziert, und die Maßnahmen der zweiten werden von den Mitgliedstaaten kofinanziert.

Insgesamt soll der kommende MFR mit 1 074 Mrd. € ausgestattet und um einen Wiederaufbaufonds mit 750 Mrd. € ergänzt werden. Der EU-Rat betont in seinen Schlussfolgerungen, dass der MFR und der als „Next Generation EU“ (NGEU) titulierte Aufbaufonds eine Einheit bilden. Als Ziel wird im Kern die Eindämmung des „sozioökonomischen Schadens“ infolge der Corona-Pandemie genannt. Darüber, welche Anteile der Aufbauhilfen als Kredite und welche als Zuschüsse gewährt werden, war lange gestritten worden. Der Einigung zufolge sollen 390 Mrd. € für den Wiederaufbau als Zuschüsse fließen, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Direktzahlungen angeglichen

Änderungen gibt es bei der Höhe der landwirtschaftlichen Direktzahlungen in der ersten Säule. Deren Niveau soll zwischen den Mitgliedstaaten weiter angeglichen werden. Alle Länder, in denen die Landwirte pro Hektar weniger als 90 % des EU-Schnitts erhalten, sollen die Differenz zu dieser Summe in sechs Schritten um die Hälfte verringern. Zudem ist vorgesehen, dass die Direktzahlungen in allen Mitgliedstaaten ab 2022 mindestens 200 €/ha betragen und bis 2027 auf 215 €/ha angehoben werden. Ab einem Betrag von 100 000 € pro Empfänger wird den Mitgliedstaaten die fakultative Möglichkeit eingeräumt, unter Berücksichtigung der Arbeitskosten eine Kappung einzuführen. Zu Beginn jeden Jahres soll laut dem Rat in der kommenden Förderperiode außerdem eine Krisenreserve über 450 Mio. € zu laufenden Preisen aus den Mitteln des Europäischen Garantiefonds für Landwirtschaft (EGFL) gebildet werden. Ziel ist es, dadurch stabilisierend oder steuernd in Märkte eingreifen und auch Krisen in der Agrarproduktion und im Handel bekämpfen zu können. Für 2021 sollen ungenutzte Mittel aus dem laufenden Jahr übertragen werden; das soll auch in den folgenden Jahren so gehandhabt werden. Sollte die „Agrarreserve“ genutzt werden, soll sie durch dem EGFL zugeteilte bestehende Einnahmen, die unter der EGFL-Teilobergrenze verfügbaren Spielräume oder im Notfall durch den Mechanismus zur Haushaltsdiszi-plin wieder aufgefüllt werden.

Bis 25 % Umschichtung möglich

Bezüglich der Umschichtung von Mitteln zwischen den Säulen will der Rat den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, bis zu 25 % der für die Unterstützung der Strategiepläne festgelegten jährlichen nationalen Obergrenzen in Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums umzuleiten; unter bestimmten Bedingungen kann es auch noch mehr sein. Analog sollen bis zu 25 % der Zuweisungen für den ELER in die Direktzahlungen umgeschichtet werden können. Für Mitgliedstaaten, deren Direktzahlungen weniger als 90 % des EU-Durchschnitts betragen, soll diese Schwelle auf 30 % angehoben werden können. Neben der Agrarpolitik sind die 356,4 Mrd. € der Rubrik „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ auch für die Finanzierung des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) sowie des Programms für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) vorgesehen, das unter anderem das Natura-2000-Netzwerk sowie den Übergang der EU hin zu einer nachhaltigeren Gesellschaft zusätzlich unterstützen soll. Die Staats- und Regierungschefs sind bei ihrer Einigung bezüglich des Agrar-etats weitgehend der EU-Kommission gefolgt. Diese hatte in ihrem jüngsten Vorschlag für die GAP auf Grundlage des Preisniveaus von 2018 gut 348 Mrd. € vorgesehen. Die erste Säule wollte die Kommission dabei mit 258,3 Mrd. € ausstatten; für die zweite waren 75,0 Mrd. € eingeplant. AgE