Der gesetzliche Mindestlohn soll in den nächsten beiden Jahren nur moderat steigen. Das hat die Mindestlohnkommission in der vergangenen Woche gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite in dem paritätisch besetzten Gremium beschlossen. Zum 1. Januar 2024 soll demzufolge der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12 € auf 12,41 €, zum 1. Januar 2025 dann auf 12,82 € brutto je Stunde angehoben werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, dem Vorschlag zu folgen und den Beschluss per Verordnung rechtsverbindlich umzusetzen.
Der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) zeigte sich über die Summen erleichtert. Dennoch werde auch diese maßvolle Erhöhung zu einer neuerlichen Belastungsprobe für die Landwirtschaft. Die Mindestlohnkommission habe erkannt, wie knapp die Unternehmen bereits kalkulieren müssen, hieß es beim Zentralverband Gartenbau (ZVG).
Für den Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, ist selbst diese Anhebung des Mindestlohns „unzumutbar“. „Auch wenn die vorgeschlagene Steigerung auf den ersten Blick moderat ausfällt, wird sie zu einer nicht tragbaren Belastung für unsere Betriebe“, warnte Rukwied. Der Bauernpräsident wies darauf hin, dass der Mindestlohn schon jetzt in Deutschland wesentlich über dem in anderen EU-Ländern liege. Beispielsweise beträgt der Mindestlohn in Griechenland 4,12 € und in Spanien 6,55 €. Daraus resultieren laut Rukwied beispielsweise im Weinbau Arbeitskosten, die in Deutschland um rund 2 400 € pro Hektar höher lägen als auf der iberischen Halbinsel. Dies werde sich mit dem aktuellen Beschluss noch verschärfen. In der Folge werde die Zahl der hiesigen arbeitsintensiven Betriebe im Obst-, Gemüse- und Weinbau weiter zurückgehen; noch mehr Erzeugung werde ins Ausland verlagert, befürchtet der DBV-Präsident. Er bekräftigte seine Forderung nach einem europäischen Mindestlohn, räumte aber ein, dass dieses Ziel derzeit wenig realistisch sei.