Rechnungshof kritisiert GAP

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EuRH erwartet weitere Überarbeitung der Pläne

 

Die Vorschläge der EU-Kommission zur Agrarpolitik nach 2027 müssen nachgebessert werden. Dieses Fazit zieht der Europäische Rechnungshof (EuRH) in Stellungnahme zu den Gesetzesentwürfen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und begleitenden Rechtsakten in der vergangenen Woche. Der EuRH geht davon aus, dass die EU-Gesetzgeber weitere Bestimmungen überarbeiten könnten. Die Rechnungsprüfer sehen deutlichen Handlungsbedarf. Sie kritisieren, dass komplizierte Planungs- und Verabschiedungsprozesse in Verbindung mit einer komplexeren Rechtsarchitektur Unsicherheit erzeugen werden. Dies verzögere oder gefährde die Planbarkeit für die Landwirte und das Ziel einer einfacheren GAP könnte untergraben werden.

 

Auch dass die Gesamtsumme der GAP-Mittel erst feststehen würde, wenn die nationalen Pläne der Mitgliedstaaten verabschiedet worden sind, sorgt für Skepsis. Befürchtet wird, dass die Mittelempfänger in der Planungsphase keine Klarheit über die zu erwartende Höhe haben werden. Der EuRH sieht dadurch eine erhöhte Gefahr ungleicher Wettbewerbsbedingungen für die Landwirte. Ein Beispiel ist aus Sicht der Prüfer die geplante Zusammenlegung von Eco-Schemes mit Geldern der Agrarumwelt- und Klimaprogramme. Zwar könne dies zu deutlichen Verwaltungsvereinfachungen führen und sei daher grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings warnen die Prüfer vor deutlichen Wettbewerbsverzerrungen. Sie geben zu bedenken, dass die Mitgliedstaaten bei den besagten Maßnahmen unterschiedlich starke Ambitionen haben könnten und die lenkende Rolle der Kommission nicht immer hinreichend definiert sei.

 

Des Weiteren weist der EuRH darauf hin, dass sich die Auswirkungen der GAP-Vorschläge auf die nationalen Ausgaben nur schwer abschätzen lassen. Als Gründe werden der Umfang der vorgeschlagenen Änderungen und die den EU-Ländern bei der Erstellung ihrer nationalen Pläne eingeräumten Flexibilitäten genannt. Untergraben werden könnten auch die gemeinsamen Ziele der GAP. Diese dürften durch eine größere Flexibilität für die EU-Länder nicht gefährdet werden.

 

AgE