Nach einem bestätigten Wolfsangriff auf Weidetiere und Tierhalter in den Niederlanden haben der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Jagdverband (DJV) die Bundesregierung aufgefordert, Rechtssicherheit für derartige Notfallsituationen auch in Deutschland herzustellen. „Es braucht eine eindeutige gesetzliche Regelung für Notstandssituationen, damit Tierhalter und Jäger sich bei einem Übergriff von Wölfen ohne Unsicherheiten verhalten können“, erklärte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke erinnerte daran, dass es nach wie vor ungeklärt sei, wie sich Tierhalter bei einem Notstand durch Wolfsübergriffe auf Nutztiere oder Jagdhunde verhalten sollen. Als vorbildlich erachten beide Verbände die Rechtslage in Schweden. Dort sei im Jagdgesetz klargestellt, dass Jäger einen Wolf töten dürfen, wenn er im Begriff sei, Hunde oder Nutztiere zu attackieren.
Außerdem werfen DBV, DJV und der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) den Bundesministerien für Landwirtschaft und Umwelt vor, in ihrer „Dialogreihe Wolf“ ein aktives Bestandsmanagement des Wolfs inhaltlich bislang nicht aufgegriffen zu haben. Dabei müsse es Ziel der Dialogreihe sein, „ernsthaft und ergebnisoffen tragfähige Lösungen auf den Weg“ zu bringen, betonen die Verbände in einem Brief an Ressortchefin Steffi Lemke, der in Kopie auch an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir gegangen ist. „Eine Blockade neuer Regelungen für ein Bestandsmanagement im Bundesnaturschutzgesetz ist als Bruch mit dem Koalitionsvertrag der Ampelkoalition gleichzusetzen und wird den Problemen vor Ort in keiner Weise gerecht“, stellen die Vertreter der Weidetierhalter und Jäger fest. Sie halten eine generelle Regelung für eine Bestandsregulierung des Wolfs für „unausweichlich“ und auch möglich. Denn „anders als häufig Glauben gemacht“ werde, sei sehr wohl ein europarechtskonformes regionales Bestandsmanagement umzusetzen. Als Voraussetzung dafür nennen die Verbände eine vollumfängliche Umsetzung des europäischen Naturschutzrechts und eine Nutzung der vorhandenen Spielräume.