Reform für Vereinfachung nutzen

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Seine Vorschläge für eine Verwaltungsvereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hat der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) beim Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegt. „Die anstehenden Entscheidungen zur GAP nach 2020 und deren Umsetzung in Deutschland sollten als Chance genutzt werden, die Verwaltungsbelastung durch die GAP auf ein angemessenes Maß zu reduzieren“, erklärte der Beiratsvorsitzende Prof. Harald Grethe bei der Übergabe der Stellungnahme an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner am Donnerstag vergangener Woche in Berlin. Dem Wissenschaftler zufolge ist dabei mehr notwendig, „als nur an einzelnen Symptomen der Verwaltungskomplexität anzusetzen“. Klöckner sieht sich durch die Stellungnahme in ihrem Ziel bestätigt, die europäische Agrarpolitik zu vereinfachen. Derzeit sei die GAP „ein bürokratisches Ungetüm“. Klöckner kündigte an, ihr Haus werde die Beiratsempfehlungen sehr ernst nehmen für seine Arbeit.

Nach Auffassung des federführenden Autors der Stellungnahme, Prof. José Martínez, hätten sich in vielen Bereichen die Komplexität und die Kosten für die Umsetzung und die Kontrolle der GAP erhöht. Eine Vereinfachung sei daher dringend geboten.

Kernpunkte der Beiratsvorschläge sind eine Reduzierung und systematische Zusammenfassung der für die gesamte GAP geltenden europäischen Durchführungsbestimmungen, die Aufwertung des Vertrauensgrundsatzes im Vergleich zum Gesetzmäßigkeitsprinzip, ferner die Einführung eines Single-Audit-Systems sowie angemessene Bagatellgrenzen. Die Mitgliedstaaten sollten der EU dem Beirat zufolge künftig nicht mehr die Regelkonformität der Ausgaben nachweisen, sondern Leistungsabschlüsse und -überprüfungen auf der Grundlage geeigneter Indikatoren einreichen müssen. Nur in begründeten Ausnahmefällen sieht es der Beirat als gerechtfertigt an, in der Umsetzung des EU-Rechts national über die Vorgaben hi­nauszugehen und den Verwaltungsaufwand zu erhöhen. Für erforderlich hält der WBAE zudem die verstärkte Nutzung digitaler Technologien bei der Maßnahmengestaltung, -beantragung, -bescheidung und -kontrolle. AgE