Die Tarifermäßigung bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c Einkommensteuergesetz sollte als Dauerrecht im Einkommensteuergesetz verankert werden. Hierzu hat Bernhard Conzen, Präsident des Rheinischen Landwirtschaft-Verbandes (RLV), NRW-Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk Anfang dieser Woche in einem Brief um Unterstützung gebeten. Mit der Einführung der Tarifermäßigung sei 2016 ein Instrument geschaffen worden, mit dem der Gesetzgeber eine ausgeglichene tarifliche Besteuerung aufeinanderfolgender guter und schlechter Wirtschaftsjahre aufgrund der natur- und sektoralbedingten Gewinnschwankungen gewährleiste, heißt es in dem Brief. Der Gesetzgeber habe damit den Besonderheiten der Land- und Forstwirtschaft Rechnung getragen, dass die in den Jahren zunehmender Preisschwankungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen in Verbindung mit den spürbaren Folgen des globalen Klimawandels und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Entwicklungen im Steuerrecht zeitgemäß berücksichtigt würden. Diese Regelung sei allerdings befristet und laufe mit dem Veranlagungszeitraum 2022 aus. Mittlerweile hätten sich aber sowohl bei den Finanzämtern als auch bei den Landwirten die Inanspruchnahme und die gesetzliche Vorgabe eingespielt, schreibt Conzen. Die Umsetzung dieser Regelung sei allseitig akzeptiert.
„Von daher bitten wir nachdrücklich darum, dass Sie sich auf Bundesebene dafür einsetzen, diese Regel als Dauerrecht im Einkommensteuergesetz zu verankern“, so der RLV-Präsident. Gerade dieses Jahr habe gezeigt, dass sich die Gewinnschwankungen in der Land- und Forstwirtschaft noch deutlich verstärkt hätten, was sowohl die Erlös- und Aufwandsseite als auch die witterungsbedingten Ausschläge zeigten. „Der Einsatz für eine Entfristung dieser Regelung wäre ein deutliches Zeichen aus Nordrhein-Westfalen, dass die Landesregierung auch unsere Land- und Forstwirte im Land mit Mitteln des Steuerrechts unterstützt“, schreibt Conzen.