Regierung auf dem Holzweg

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Mit großem Unmut haben insbesondere die Waldbesitzer auf den am vergangenen Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) reagiert. Demnach soll ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Gleichzeitig sollen künftig aber Holzheizungen im Neubau verboten werden und Auflagen bei Bestandsgebäuden kommen. Demzufolge müssten neue Holzheizungen mit einer Solar- oder Photovoltaikanlage und einem Pufferspeicher kombiniert werden. Nach wie vor gilt das Gesetz nicht für Betriebsgebäude, die überwiegend zur Aufzucht oder zur Haltung von Tieren genutzt werden, sowie Unterglasanlagen und Kulturräumen für die Aufzucht, die Vermehrung und den Verkauf von Pflanzen.

Die „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW)“ sehen in dem Beschluss einen „massiven Angriff auf die Holzenergie und damit auf die Zukunft der regionalen Energieversorgung im ländlichen Raum“. Die Auflagen seien teuer und machten eine Holzheizung in der Regel unattraktiv. Der Restholzverkauf sei eine wichtige Einnahmequelle, um den klimaresilienten Waldumbau zu finanzieren. Scharfe Kritik kam auch von Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber. Wer den klimafreundlichen Öko-Rohstoff Holz ausbremse, befinde sich in Sachen Energiesicherheit und Klimaschutz auf einem absoluten Holzweg. Der Bund behindere so auch noch den „notwendigen Umbau der deutschen Wälder“.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir begrüßte indes den Gesetzentwurf. Es sei für den Klimaschutz und für die sichere, langfristige Energie- und Wärmeversorgung in Deutschland unabdingbar, in eine dezentrale, nachhaltige Infrastruktur für das Heizen mit erneuerbaren Energien zu investieren. Özdemir zufolge hat das BMEL als das für ländliche Räume zuständige Bundesministerium während der Ressortabstimmungen „die Besonderheiten der ländlichen Räume“ eingebracht. Er sei zufrieden, dass die Besonderheiten der ländlichen Strukturen in dem Gesetzentwurf hätten verankert werden können.

„Soziale Härten federn wir ab durch Übergangsfristen, Ausnahmeregelungen und vor allem durch eine Neuaufstellung der Förderung“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck, dessen Ressort die Novelle mit dem Bauministerium erarbeitet hat. Basis und Ausgangspunkt bilden dem Ministerium zufolge die bewährten Förderstrukturen der bestehenden „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Es soll weiterhin im Rahmen der BEG eine Grundförderung für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung geben, wobei der Fördersatz künftig einheitlich 30 % betragen soll.

AgE