Renaturierungsgesetz: EU-Parlament für Verhandlungen

Foto: Philippe Stirnweiss/European Union

Das Europaparlament hat sich hinter den Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) gestellt. Wie zu erwarten fiel das Abstimmungsergebnis im Straßburger Plenum heute denkbar knapp aus. Für den von der Europäischen Volkspartei (EVP) gestellten Antrag, den Entwurf abzulehnen, votierten 312 EU-Parlamentarier. Dagegen stimmten 324 Volksvertreter. Enthaltungen gab es zwölf.

Auch eine gemeinsame Verhandlungsposition hat im Anschluss eine Mehrheit gefunden. Details hierzu sollen im Laufe des Nachmittags bekanntgegeben werden. Damit können nach der Sommerpause die Gespräche im Trilog mit dem Rat und der Kommission über das umstrittene EU-Gesetz beginnen.

Der von der Kommission im Juni vorigen Jahres vorgelegte NRL-Entwurf sieht bekanntlich vor, dass bis zum Jahr 2030 insgesamt 10 % der Agrarflächen in der Europäischen Union mit Landschaftselementen im Sinne des Naturschutzes aufgewertet werden sollen. Dies bedeutet laut der Brüsseler Behörde aber nicht zwangsläufig eine Stilllegung.

Von der Kommission wurde mehrfach betont, dass es sich hierbei zunächst um einen Richtwert handelt, um die von den Mitgliedstaaten zu erbringenden Maßnahmen zu bewerten. Als gesetzliche Zielmarke verankert werden solle der Wert nicht. Insgesamt sollen nach dem Willen der EU-Behörde bis einschließlich 2030 auf mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der Union Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur durchgeführt werden.

Der Umweltrat hatte sich im Namen der Mitgliedstaaten bekanntlich bereits vor einigen Wochen auf eine gemeinsame Position verständigt. Für die Landwirtschaft ist vor allem die Forderung nach einer Moorwiedervernässung von Brisanz. Der Umweltrat will hier jedoch die Zielvorgaben der Kommission aufweichen.

Damit tragen die Umweltressortchefs der Tatsache Rechnung, dass einige Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, von diesen Verpflichtungen „unverhältnismäßig stark“ betroffen wären. Der Rat legte in seinem Verhandlungsstandpunkt fest, dass 30 % der entwässerten, landwirtschaftlich genutzten Moore bis 2030 wiederhergestellt werden. Und bis 2050 soll es die Hälfte sein. Für Mitgliedstaaten, die stark betroffen sind, sollen gegebenenfalls auch niedrigere Prozentsätze gelten.

Bekanntlich fordert die Kommission ebenfalls, dass bis Ende dieses Jahrzehnts 30 % der entwässerten Torfgebiete, die aktuell landwirtschaftlich genutzt werden, wiederhergestellt werden. Bis zur Mitte dieses Jahrhunderts sollen es den Brüsseler Beamten zufolge allerdings 70 % sein. Dies gilt allerdings nicht für jeden Mitgliedstaat, sondern betrifft die Gesamtfläche der EU.

AgE