Rente: Landwirte profitieren

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Das derzeit innerhalb der Koalition diskutierte „Rentenpaket 2025“ wirkt sich unmittelbar auf die Alterssicherung der Landwirte (AdL) aus. Das gilt beispielsweise für die sogenannte Haltelinie, mit der das durchschnittliche Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) bis 2031 auf 48 % der Löhne gesichert werden soll. Bislang ist die Haltelinie nur bis zum Jahr 2025 festgeschrieben. Einem Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums zufolge müsste eine Verlängerung der derzeit geltenden Haltelinie mit entsprechenden Renten­anpassungen unterlegt sein, um das festgeschriebene Rentenniveau zu halten. Die erforderlichen Rentenanpassungen würden dann entsprechend für die Alterssicherung der Landwirte gelten. Ähnlich verhält es sich bei den Beiträgen. Auch hier sieht das Rentenpaket eine Haltelinie bis 2031 vor. Ziel ist es, dass der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung bis dahin die Marke von 20 % nicht überschreitet. Die Berechnung des Einheitsbeitrages in der AdL bezieht den Beitragssatz zur GRV mit ein. Das bedeutet, dass sich eine Begrenzung des Beitragssatzes auch begrenzend auf die Beitragsentwicklung in der Alters­sicherung auswirkt. Weitere Bestandteile des Rentenpakets, etwa die Mütterrente und die Aktivrente, würden nicht für Versicherte in der AdL gelten.

 

Nicht bange ist dem Bundeslandwirtschaftsministerium um die Zukunft der Alterssicherung der Landwirte. Der Sprecher erinnerte an das Inkrafttreten der Organisationsreform zum 1. Januar 2013. Mit der Schaffung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Bundesträger für alle Zweige der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sei deren Organisation an den fortschreitenden Struk­turwandel in der Landwirtschaft angepasst worden. Gleichzeitig habe man die Grundlage geschaffen, „das bewährte berufsständische soziale Sicherungssystem dauerhaft zu sichern und seine Leistungsfähigkeit zu erhalten“.

 

Allerdings ist auch zu erwarten, dass sich der Strukturwandel weiter auf die Alterssicherung der Landwirte auswirken wird. Aus dem soeben von der Bundesregierung vorgelegten Lagebericht über die AdL geht hervor, dass im Jahr 2025 rund 146 000 Versicherten rund 508 000 Rentnerinnen und Rentner gegenüberstehen. In zehn Jahren sinkt die Zahl der Versicherten den Prognosen zufolge auf rund 103 000, die der Rentnerinnen und Rentner auf rund 438 000. Dann kommen auf einen Beitragszahler rechnerisch schon 4,3 Rentenbezieher. Die wachsende Kluft zwischen Einnahmen und Ausgaben trägt der Bund aufgrund der gesetzlich festgeschriebenen Defizitdeckung in der AdL. Keine Überlegungen werden derzeit im Ministerium angestellt, die Hürden für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der AdL anzuheben, um dem Mitgliederschwund entgegenzuwirken. Wer außerlandwirtschaftlich mehr als die Geringfügigkeitsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung verdient, kann sich von der AdL befreien lassen.

 

AgE