Reparatur von Wegeschäden

Foto: Wald und Holz NRW

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW) hat dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW 2,4 Mio. € Haushaltsmittel für die Waldbrandvorsorge zur Verfügung gestellt. Laut Wald und Holz NRW werden die Mittel für Wegenotreparaturen und Ad-hoc-Maßnahmen auf Flächen mit hoher Waldbrandgefahr verwendet. Die Wege sollen wiederhergestellt werden, um eine uneingeschränkte Befahrbarkeit für Einsatzfahrzeuge im Fall der Waldbrandbekämpfung zu ermöglichen. Der Schwerpunkt liege dabei in den von der Flutkatastrophe betroffenen Gebieten. Die Mittel können in Absprache mit der Feuerwehr und dem Katastrophenschutz durch Wald und Holz NRW für begrenzte Maßnahmen in allen Waldbesitzarten außer dem Staatswald umgesetzt werden. Da es sich nicht um eine Förderung, sondern um eine hoheitliche Maßnahme handele, sei eine Antragstellung durch Waldbesitzer nicht möglich. Hinweise auf notwendige Wegenotreparaturen könnten Betroffene dagegen mit Foto und Karte an das zuständige Regionalforstamt senden.