Richter stärken Wolfsschutz

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Schutz des Wolfs vor jagdlicher Entnahme gestärkt. In dem am Donnerstag vergangener Woche ergangenen Urteil geht es um einen Fall in Österreich. Die darin von den Luxemburger Richtern festgeschriebenen Grundsätze sind nun in der gesamten EU anzuwenden. Gemäß der Entscheidung des EuGH rechtfertigen wirtschaftliche Schäden für Nutztierhalter einen Abschuss nicht automatisch. Unter anderem muss zuvor geklärt werden, welcher Wolf Nutztiere gerissen hat. Zudem muss die jagdliche Entnahme von Wölfen aus Sicht der Richter die absolute Ausnahme bleiben. Alle Schutzmaßnahmen für Schafe und andere Nutztiere müssten zuvor ausgeschöpft werden. Als Beispiele werden Schutzzäune und Herdenschutzhunde sowie eine stärkere Überwachung auf Almflächen genannt. Diese Bedingungen gelten zumindest dann, solange sich die Wolfspopulation sowohl auf lokaler Ebene als auch auf nationaler Ebene nicht in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Des Weiteren unterstreicht der EuGH, dass hohe Kosten für den Herdenschutz ebenfalls kein ausreichender Grund für einen Abschuss sind. Bevor Wölfe entnommen werden dürften, müssten die Mitgliedstaaten den Nutztierhaltern Geld zur Verfügung stellen, um die Herden über die oben genannten Maßnahmen zu schützen.