Mörder. Tierquäler. Spritzschlampe. Auch Landwirte sind im Internet Hass und Hetze ausgesetzt. Ob Beleidigung, Bedrohung, Verleumdung oder Nötigung – Hassreden müssen diese nicht klaglos hinnehmen. „Sie können dem etwas entgegensetzen“, unterstreicht Polizeihauptkommissar Stephan Genz von der Polizeilichen Prävention beim Landespolizeiamt Schleswig-Holstein. Er hat sich als Präventionsbeamter intensiv mit der Materie beschäftigt. „Ich kann es gut nachvollziehen und verstehen, wenn ein Landwirt seine Arbeit auf einer eigenen Website transparent darstellen möchte. Doch sollte er sich bei jedem Internetauftritt vorher genau überlegen, was er dort tatsächlich zeigen will“, gibt er zu bedenken. Seien auf den Websites beispielsweise die Zugänge zum Hof, die Lage der Stalltüren oder auch Standorte von Bewegungsmeldern und Lichtquellen zu erkennen, könne dies Folgen haben. „All das, was Sie preisgeben, kann im schlimmsten Fall gegen Sie verwendet und zum Bumerang werden“, stellt er heraus.
Seien Landwirte Betreiber ihrer eigenen Website, sollten sie dort gepostete Diffamierungen sofort löschen und die entsprechenden Verfasser sperren. „Eine ernsthafte, ehrliche und sachliche Diskussion ist mit ihnen meist nicht möglich. Man kommt da nicht weiter und wird nie gewinnen. Es gibt keine Gesprächsgrundlage, keine gemeinsame Basis. Die Verfasser wollen sich gar nicht die andere Seite anhören, sondern nur pöbeln“, weiß Genz. Man könne durchaus probieren, sachlich auf solch einen Post zu reagieren, um dem Verfasser argumentativ den Wind aus den Segeln zu nehmen. Was dies bringe, sei dahingestellt. Es gehe den „Hatern“ häufig nicht um die konkrete Person, sondern um eine (Hass-)Botschaft an die gesamte soziale Gruppe der in der Landwirtschaft Tätigen mit dem Ziel, Angst und Schrecken zu verbreiten. Solche hasserfüllten Äußerungen seien strafbar, wenn sie die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschritten und die Rechte anderer verletzten.
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