Ein Drittel der landwirtschaftlichen Fläche von Nordrhein-Westfalen gilt künftig als besonders mit Nitrat belastet. Damit sehen viel mehr Landbewirtschafter als bisher rot, wenn es um die Düngung geht. Das liegt aber nicht nur an der Zunahme der Gebietskulisse, sondern auch daran, dass für die Neufestlegung das Verursacherprinzip keine Rolle gespielt hat.
Ist in Nordrhein-Westfalen alles richtig gemacht worden? Wer Landwirtschaft betreibt, könnte leicht daran zweifeln. Denn mit einer Verdreifachung der mit Nitrat belasteten landwirtschaftlichen Fläche haben die Betriebe hier ordentlich eingeschenkt bekommen. Kein anderes Bundesland dürfte nach der Umsetzung der neu gefassten Verwaltungsvorschrift zur bundesdeutschen Düngeverordnung einen vergleichbar massiven Anstieg der Flächen zu verzeichnen haben – dürfte, denn bis zum Redaktionsschluss lagen nicht aus allen Bundesländern verbindlichen Zahlen vor.
Fakt ist, dass Brüssel Deutschland genötigt hat, auf ein Verfahren umzustellen, das bundesweit und in erster Linie an den Immissionen orientiert ist. Was an Belastung im Grundwasser angekommen ist beziehungsweise was an den Messstellen gemessen wird, ist zum Maß aller Dinge geworden. Was unternommen wird, damit möglichst wenig dort ankommt, spielt dagegen keine Rolle mehr. Gerade für NRW und seine Bäuerinnen und Bauern ist das ein Schlag ins Gesicht. War das doch ein zentraler und – weil richtig – auch akzeptierter Ansatzpunkt im Rahmen der Binnendifferenzierung, die NRW mitentwickelt hat. Allein deren Wegfall lässt den Umfang der roten Gebiete um 250 000 ha ansteigen. Wegen der Berücksichtigung der Denitrifikation in zusätzlichen Teilparzellen und im Grundwasserkörper kommen in NRW noch einmal weitere knapp 100 000 ha dazu.
Insgesamt führt der Abschied vom bisherigen Verfahren dazu, dass die ausgewiesene Fläche nun über eine halbe Millionen ha beträgt. Die reinen Zahlen und die Maßnahmen, die sie nach sich ziehen, sind die eine Konsequenz; eine andere, dass sich viele landwirtschaftliche Betriebe nicht nur gegängelt, sondern auch bestraft fühlen: dafür, dass viele Meter unter ihren Füßen im Grundwasser gemessen wird, worauf sie nie einen Einfluss hatten, oder dafür, dass sie in den zurückliegenden Jahren ihre Düngung bereits auf Grundwasserschonung getrimmt haben. Dass sich ihr Bemühen durchaus auszahlt, belegen Zahlen des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Das bescheinigt nämlich einen Rückgang der Messstellen, die den Nitratgrenzwert überschreiten, von 18 auf 13,5 % in den vergangenen 20 Jahren. Die Entwicklung bestätigt aber auch, dass es eben Jahre, gar Jahrzehnte braucht, bis bemerkbar wird, was oben passiert. Eine Breitseite vor den Bug motiviert allerdings niemanden, den dafür nötigen langen Atem aufzubringen.
Nach einem Lichtblick aus Brüssel hält man derzeit vergeblich Ausschau. Im Gegenteil. Es hat ein Urteil des Europä-ischen Gerichtshofes (EuGH) und die Androhung hoher Strafzahlungen gebraucht, bis die EU-Kommission Deutschland in Sachen Nitrat endlich die Manschetten umlegen konnte. Die wird sie so schnell nicht wieder abnehmen, es sei denn, Bund und Länder stünden gemeinsam für eine erneute Anpassung. Darauf arbeitet zumindest in NRW das Landwirtschaftsministerium unter Ministerin Gorißen hin. Ihr Haus hat sich bereits gemeinsam mit anderen Bundesländern bei der Herbstsitzung der Agrarminister dafür starkgemacht, dass Deutschland wieder zu einem verursacherbezogenen Ansatz zurückkehrt, etwa in Form von Stoffstrombilanzen. Auch das Landwirtschaftsministerium in Berlin scheint diesen Weg mitgehen zu wollen. Allerdings: Anlass für überschwängliche Zuversicht oder die Hoffnung auf eine baldige Anpassung gibt es nicht. Denn erst sind mehrere Hürden zu nehmen. Zum einen müssten Bundesverordungen novelliert werden, darunter auch die Stoffstromverordnung. Daneben gibt es noch praktische Hürden zu nehmen, wie etwa, dass die Vollzugsbehörden dafür eine Reihe neuer geophysikalischer und betrieblicher Daten benötigen. Nicht zuletzt braucht es dafür eine angepasste deutsche Düngeverordnung, einschließlich zugehöriger Verwaltungsvorschriften, die wieder von Brüssel abgesegnet werden müssten. NRW hat es seinerzeit mit der Binnendifferenzierung richtig gemacht und einen verursachergerechten Kurs eingeschlagen. Völlig falsch war dagegen, dass Deutschland 2019 einen Flickenteppich an Verfahren zur Ausweisung der roten Gebiete zugelassen hat. Wollen Bund und Länder es nun richtig machen, müssen sie aufs gleiche Pferd setzen.