Rinder erst einmal draußen

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Die Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (IED) hat eine weitere Hürde genommen. Rat und Parlament haben sich im Trilog vergangene Woche auf eine Position verständigt. Größter Streitpunkt war dem Vernehmen nach die Einbeziehung der Rinderhaltung. Der gefundene Kompromiss sieht vor, dass Rinderhalter zunächst außen vor bleiben. Allerdings soll die EU-Kommission beauftragt werden, bis Jahresende 2026 eine Neubewertung der Notwendigkeit einer Verringerung der Emissionen aus der Tierhaltung vorzulegen. Die Rinderhaltung soll dabei auch berücksichtigt werden. Untersuchen soll die Brüsseler Behörde zudem, inwieweit Importe aus Drittstaaten den Vorgaben der überarbeiteten IED unterworfen werden sollten.
Ein Schwellenwert von 350 Großvieheinheiten (GVE) soll für die Schweinehaltung gelten. Ausnahmen sind für extensive Haltungsmethoden und den Öko-Landbau vorgesehen. Auch Haltungsformen mit hohem Anteil an Freilauf sollen ausgenommen werden. Bei Geflügel sollen die Grenzen bei 300 GVE für Legehennen und 280 GVE für Masthühner gezogen werden. Für Gemischtbetriebe mit Schweine- und Geflügelhaltung sieht der Kompromiss 380 GVE vor. Die neuen Vorschriften sollen schrittweise angewandt werden und ab 2030 zunächst die größten Betriebe betreffen. Die Einigung muss nun noch von Rat und Parlament abgesegnet werden.
Zu beachten ist, dass sich die GVE-Berechnungsschlüssel auf EU-Ebene und in Deutschland unterscheiden. So bewertet beispielsweise das Statistische Amt der EU (Eurostat) eine Milchkuh als 1,0 GVE, das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) dagegen als 1,2 GVE. Für Schweine liegen die in Deutschland verwendeten KTBL-Umrechnungswerte dagegen deutlich niedriger als jene von Eurostat.
Die Einigung zur Novelle der IED stößt nicht nur in Deutschland auf Kritik aus der Landwirtschaft. Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, sprach von einem faulen Kompromiss. Zwar seien Rat und Parlament nicht den „völlig überzogenen Vorstellungen“ der EU-Kommission zur Rinderhaltung gefolgt, räumte Krüsken ein. Gleichzeitig würden jedoch sämtliche Betriebe, die Schweine- oder Geflügelhaltung als ernsthaften Betriebszweig betreiben, in das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren einbezogen.     AgE