Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat am Montag vergangener Woche entschieden, dass der Landkreis Aurich einen umstrittenen Transport von 270 tragenden Zuchtrindern nach Marokko abfertigen muss. Damit gab das Gericht der Klage eines betroffenen Unternehmens statt, die sich gegen einen Erlass des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums zum Verbot des Transportes in den Drittstaat gerichtet hatte. Eine Urteilsbegründung steht noch aus. „Ich bedaure diese Entscheidung. Das Urteil zeigt: Der Bund muss jetzt handeln. Wir brauchen ein bundesweites Verbot der Beförderung von Tieren in Drittstaaten, in denen die Einhaltung des Tierschutzes nicht gewährleistet ist“, erklärte Agrarressortchefin Barbara Otte-Kinast in Hannover. Das Ministerium hatte zuvor dem Landkreis Aurich per Erlass die Abfertigung dieses Lebendtiertransportes untersagt. Es vertrat die Rechtsauffassung, dass dabei ein tierschutzwidriger Vorgang zu erwarten sei. Das Ministerium wird nach eigenen Angaben nun eine rechtliche Bewertung des Beschlusses vornehmen, sobald die Begründung des Gerichts vorliegt. Dabei werde eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren angestrebt, um den Tierschutz maximal zu gewährleisten und eine abschließende rechtliche Klarstellung zu erwirken.